KFZ Gutachter Sachverständiger Unfall melden Versicherung Schadensgutachten
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Schadensgutachten
Wir erstellen Schadensgutachten für die Versicherungen bei einem Verkehrsunfall.
Sie haben das Recht bei einem Unfallschaden einen unabhängigen KFZ Gutachter zu beauftragen und den Schaden dokumentieren zu lassen. Die Kosten für das Gutachten übernimmt die gegnerische Versicherung im unverschuldeten Haftpflichtfall. Sie können ein unabhängiges KFZ Gutachten auch zusätzlich zu dem Gutachten der Versicherung anfertigen lassen.
Wertgutachten
Wir erstellen Wertgutachten für den Kauf und Verkauf ihres Fahrzeuges.
Verkaufen Sie ihr Fahrzeug erfolgreicher ! Wir erstellen Ihnen Wertgutachten für ihr Fahrzeug, welches sie potenziellen Käufern vorab zusenden können. So sichern Sie sich auch im Regressfall gegen Schadensersatzansprüche ab.
Auto gekauft und schon der erste Mangel ? Wir checken Ihr gekauftes Gebrauchtfahrzeug und erstellen Ihnen ein Gutachten. So können sie erfolgreich den Verkäufer in Regress nehmen
Unfallgutachten
Wir erstellen Unfallgutachten zur Rekonstruktion von Autounfällen.
Schaden der Versicherung gemeldet und schon gibt es den Streit wer den Unfall verursacht hat ? Wir erstellen gerichtsfähige Unfallgutachten, um die Schuldfrage zu klären. Sie können von uns einen kostenlosen Vorabcheck erhalten.
Beweissicherung
Sie möchten einen KFZ Schaden dokumentieren. Die Dokumentation wird für unterschiedliche Zwecke verwendet. So lassen sich Schadensdokumenationen an ihrem Fahrzeug z.B. bei Fahrerflucht anfertigen. Diese können später verwendet werden und zu einem Schadensgutachten verwertet werden, wenn sie Ansprüche gegen den Gegner stellen können. Diese Art der Schadensdokumentation ist preiswerter als ein Gutachten und sie können später auf diese Daten zurückgreifen.KFZ Gutachter Sachverständiger Unfall melden Versicherung Schadensgutachten
Um als Betroffener eines Verkehrsunfalls nicht auch noch finanziell benachteiligt zu werden, sollten Sie sich an einen unabhängigen Kfz Gutachter wenden, der den Schaden an Ihrem Fahrzeug in einem Schadengutachten bzw. Unfallgutachten exakt und neutral feststellt.
Kfz Gutachter Team Berlin & Brandenburg
Mit einem qualifizierten Kfz Gutachten können Sie Ihren Schadenersatzanspruch bei der Versicherung des Unfallverursachers geltend machen. Bei uns sind Sie in besten Händen – wir sind gerne für Sie in Eberswalde da.
Hatten Sie einen Verkehrsunfall ?
Wir helfen Ihnen mit Erfahrung, Sachverstand bei der weiteren Schadensabwicklung !!!!!
Der Schwerpunkt unserer täglichen Arbeit liegt dabei in der Unfallschadenbegutachtung. Wir sind daher Ihre kompetenten und zuverlässigen Schadenexperten, wenn es um die Erstattung eines Unfallgutachtens in geht. Im unverschuldeten Haftpflichtfall wird unsere Gutachterleistung komplett von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Nur mit einem qualifizierten Gutachten können Sie Ihre kompletten Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend machen!
Wir stehen Ihnen hierfür 365 Tage im Jahr an 24 Stunden täglich zur Verfügung.
Wir erstellen professionelle Schadengutachten
In den von uns erstellten Gutachten werden alle Faktoren, die zu einer reibungslosen Schadenregulierung bzw. juristischer Geltendmachung erforderlich sind, ermittelt. Es werden neben den Reparaturkosten, einer Fahrzeugbewertung und der Reparaturdauer auch eine eventuelle Wertminderung, der Restwert des Fahrzeuges, die Nutzungsausfallentschädigung und die Wiederbeschaffungsdauer dargelegt.
In den von uns erstellten Schadengutachten werden die neuesten Gesetzesänderungen und Rechtsprechungen berücksichtigt.
Des Weiteren beinhaltet das Unfallgutachten eine digitale Lichtbilddokumentation, in der das Fahrzeug und dessen Beschädigungen aufgezeigt werden. Etwaige Umbauten, wie z. B. Fahrzeugtieferlegungen, Leichtmetallfelgen und sonstige wertbeeinflussende Faktoren werden bei der Gutachtenerstellung von uns berücksichtigt.
Fahrzeugbegutachtung bei Ihnen vor Ort !!!
Die Fahrzeugbesichtigung erfolgt dabei auf Wunsch direkt bei Ihnen vor Ort oder Ihrer Werkstatt – selbstverständlich auch an Wochenenden und Feiertagen.
Ihre Rechte als Geschädigter eines Unfalls
- Schadenfeststellung durch einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen
- Schadenabwicklung durch einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens
- Reparatur Ihres Fahrzeuges in der Werkstatt Ihres Vertrauens
1. Schadenfeststellung durch einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen
Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen, heißt es so treffend. Aber nicht wenn Sie Geschädigter bei einem Verkehrsunfall sind. Dann steht es Ihnen nämlich grundsätzlich frei, einen Sachverständigen Ihrer Wahl hinzuzuziehen. Dieser hilft Ihnen dabei, Ihre Ansprüche geltend zu machen.
Ein Unfallgutachter sichert die Beweise, stellt den Umfang und die Höhe des Schadens fest, ermittelt eine eventuelle Wertminderung, den Restwert, den Wiederbeschaffungswert und sagt Ihnen, wievielNutzungsausfallentschädigung Ihnen zusteht.
Das gilt auch für den Fall, dass die Versicherung des Unfallverursachers bereits einen eigenen bzw. einen freien Sachverständigen beauftragt hat. Selbst dann, wenn dessen Gutachten schon vorliegt.
Die Kosten für das Unfallgutachten muss die Versicherung des Unfallverursachers (Schädigers) grundsätzlich übernehmen.
Eine Ausnahme stellt ein sogenannter Bagatellschaden dar. Hier reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag bzw. ein Kurzgutachten aus, welches Sie selbstverständlich von uns bekommen können. Es ist aber nicht immer klar erkennbar, ob tatsächlich nur ein Bagatellschaden vorliegt.
Deshalb fragen Sie uns!
Wir helfen Ihnen, die für Ihren Schadenfall richtige Entscheidung zu treffen.
Wenn Sie den Schaden an Ihrem Fahrzeug nicht reparieren lassen wollen, sondern die Auszahlung der veranschlagten Reparatursumme an Sie bevorzugen, ist ein Kfz-Gutachten die beste Grundlage dafür (fiktive Schadensabrechnung). Aber bitte beachten Sie: Die Mehrwertsteuer wird in diesem Fall von der Gesamtsumme abgezogen.
2. Schadenabwicklung durch einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens
Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche können Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauftragen.
Auch hier gilt: Die Anwaltskosten sind von der Versicherung des Unfallverursachers grundsätzlich zu übernehmen.
Ein Anwalt berät Sie umfassend in allen Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit einer Schadensregulierung stehen und sorgt dafür, dass Ihre berechtigten Forderungen durchgesetzt werden.
3. Reparatur Ihres Fahrzeuges in der Werkstatt Ihres Vertrauens
Sie dürfen Ihr Fahrzeug grundsätzlich in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren lassen. Nur Ihre Fachwerkstatt garantiert Ihnen eine technisch einwandfreie Reparatur und damit auch die Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeugs.
Versicherungen haben kein Recht, Ihnen als Geschädigten eine Werkstatt vorzuschreiben.
Gehen Sie auf derartige Vorschläge der gegnerischen Versicherung nicht ein. Auch nicht, wenn man Ihnen ein umfangreiches „Schadensmanagement“ anbietet, bei dem Sie sich um nichts kümmern müssen – winken Sie dankend ab. Sie haben sonst keine Kontrolle, wer Ihr Fahrzeug repariert, und ob die Reparatur nach den Richtlinien des Herstellers erfolgt.
Eine Ihnen nach der Reparatur vielleicht zustehende Wertminderung gerät dann schnell in Vergessenheit. Lassen Sie sich, mit welchen Versprechungen auch immer, in keine unbekannte Werkstatt locken. Bestehen Sie auf eine Reparatur in einer Werkstatt Ihres Vertrauens.
Haftpflichtschaden
Als Haftpflichtschaden bezeichnet man einen Schaden, bei dem Sie als Beteiligter nicht der Verursacher, sondern der Geschädigte sind, d. h. wenn Fremdverschulden vorliegt.
Im Haftpflichtschadenfall muss der Verursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung den gesamten unfallbedingten Schaden des Geschädigten ersetzen (§ 249 BGB). Der Geschädigte ist so stellen, als wäre derHaftpflichtschaden nie eingetreten. Der Geschädigte hat dabei die Wahl, ob der Schadenersatz durch Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes oder durch Auszahlung des den dazu erforderlichen Geldbetrag erfolgen soll.
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie gegenüber dem Schadenverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung ein Schadenersatzanspruch. Diesen Anspruch müssen Sie nachweisen!
Haftpflichtschaden? Gutachten erstellen lassen!
Um den Ihnen entstandenen Schaden geltend machen zu können, müssen Sie Ihre Ansprüche belegen. Das machen Sie am besten, indem Sie von einem Sachverständigen ein Kfz-Schadengutachten erstellen lassen. Dort werden alle schadensrelevanten Positionen beziffert.
Mit einem Kfz-Schadengutachten werden die Schadensart und die Schadenshöhe festgestellt. Im Weiteren werden ggfs. der Wiederbeschaffungswert, der Restwert, eine eventuell eingetretene Wertminderung und dieNutzungsausfallentschädigung ermittelt.
Das Gutachten ist zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche beim Schadenverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung erforderlich.
Die Gutachtenkosten werden dabei von der Versicherung des Unfallverursachers grundsätzlich übernommen!
Unter anderem können folgende Schadenersatzansprüche aus einem Haftpflichtschadenfall entstehen, die durch die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers abgedeckt werden:
- Gutachtenkosten
- Sachschaden am Fahrzeug
- Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall
- Anwaltskosten
- Auslagenpauschale
- Sachschaden an anderen Gegenständen (Brille, Uhr, Kleidung, Ladung)
- Abschlepp- und Bergungskosten
- Ab- und Anmeldekosten
- Standkosten
- Verdienstausfall
- Finanzierungskosten
- Entsorgung
- Arztkosten
- Haushaltsführungskosten
- Folgeschäden die im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall stehen
Wenn Sie nach einem unverschuldeten Unfall komplett entschädigt werden wollen, so sollten Sie immer einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen und einen Rechtsanwalt beauftragen. So stellen Sie sicher, dass Sie auch das erhalten, was Ihnen zusteht und Sie durch den Unfall keinen finanziellen Nachteil haben. Wir können Ihnen helfen.
Handeln sie schnell !
Sie sollten so schnell wie möglich Ihren Anspruch durchsetzenKostenlos !!
Innerhalb von 80km kommen wir kostenlos zu Ihnen auch am Wochenende
0176-86 00 96 66
Wir sind KFZ Sachverständige
Hinweis !!! Mit einem KFZ Gutachten können sie im Falle eines Unfallschadens alle Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend machen.Wir setzen uns für Sie ein, wenn es darum geht ein KFZ Gutachten oder eine Fahrzeugbewertung/ Wertgutachten kompetent zu erstellen.
Im unverschuldeten Haftpflichtfall ist das für Sie umsonst !
Rufen sie uns an oder nutzen unser
eMail Kontaktformular Tel. 030-22 18 56 72Mobil 0176-86 00 96 66 (auch WhatsApp)
Schaden nach § 249 BGB ?
Im Verkehrsrecht wird der Schaden nach § 17 StVG berechnet. Vielerorts wird die Meinung nach den Schadensersatzrecht des § 249 BGB angegeben. Dies kann sich aber im Einzelfall ändern und es kommt zu einer Quotelung oder wie im Bildbeispiel „wild parken“ sogar zu einer Verschiebung der Schadensersatzansprüche.
Mit uns sind Sie gut beraten !
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