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Unfall der Versicherung melden !?

Nach einem Unfall kommt es darauf an, Ruhe zu bewahren und nicht aufgeregt Fehler zu begehen. So reagieren Sie richtig.

Gerade auf viel befahrenen Autobahnen oder Landstraßen ist es wichtig, die Unfallstelle sofort abzusichern: Also Warnblinkanlage einschalten und das Warndreieck mindestens 100 Meter hinter dem Fahrzeug aufstellen. Liegt die Unfallstelle hinter einer Kurve, muss das Warndreieck unbedingt vor der Kurve aufgestellt werden. Danach sind Polizei oder Rettungsdienst zu verständigen. Gibt es Verletzte, so müssen diese, wenn es gefahrlos möglich ist, unbedingt versorgt werden. Wer keine Erste Hilfe leistet, kann sich unter Umständen sogar strafbar machen – wegen unterlassener Hilfeleistung.

Bei einem Unfall, aber auch bei einer Panne müssen alle Fahrzeuginsassen hinter die Leitplanke. Wenn vorhanden, sollten reflektierende Warnwesten angelegt werden. Wer nach dem Unfall im Auto sitzen bleibt, gefährdet seine Sicherheit.

In vielen Fällen ist es ratsam zur Unfallaufnahme die Polizei hinzuzuziehen, vor allem bei großen Blechschäden, Personenschäden, großer eigener Unsicherheit oder wenn der Unfallgegner aggressiv wird und gleich jede Schuld von sich weist. Sollte trotzdem auf die Unfallaufnahme durch die Polizei verzichtet werden, dann fotografieren Sie mit einem Fotoapparat oder Ihrem Handy die Unfallstelle und die Unfall-Endstellung der Fahrzeuge.

Vorsicht: Fahrerflucht!

Wenn es beim Parken kracht, reicht es nicht aus, einen Zettel mit Unfallhergang und Adresse zu hinterlassen. Denn wer wegfährt, ohne auf den Fahrer des beschädigten Fahrzeugs zu warten oder die Polizei zu rufen, begeht Fahrerflucht und damit eine Straftat mit erheblichen Folgen: Neben einer Geldstrafe und Punkten in Flensburg, kann unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, wie es im Gesetz heißt, auch den Führerschein kosten.
Nach der Absicherung der Unfallstelle sollten Sie sich eine ganze Reihe von Angaben notieren. Dazu gehören die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge, bei Zügen und Gespannen auch die Kennzeichen der Anhänger. Die Namen und Anschriften sowie Telefonnummern der beteiligten Fahrer sind ebenfalls zu notieren; außerdem die Daten der Fahrzeughalter (stehen im Fahrzeugschein). Sehr wichtig ist es darüber hinaus, sich den Namen (und die Anschrift) der Versicherungsgesellschaft und die Versicherungsschein-Nummer geben zu lassen. Bei ausländischen Beteiligten sollten Sie nach der „Grünen Karte“ fragen und die dort genannten Angaben festhalten. Gibt es Unfallzeugen, sollten Autofahrer deren Namen und Anschrift festhalten. Ein Unfallbericht, den es auch für das europäische Ausland gibt, erleichtert die Aufnahme der Daten. Dann gilt es, die Straße schnellstmöglich zu räumen, um den Verkehr nicht weiter zu behindern.

Was bei einem Unfall der KFZ-Versicherung gemeldet werden muss

Selbstverständlich sind Sie verpflichtet, den Unfall Ihrem Versicherer so bald wie möglich zu melden, spätestens innerhalb einer Woche. Schwere Verletzungen oder sogar der Tod eines Unfallbeteiligten müssen sogar binnen 48 Stunden den Versicherern – auch z. B. Unfallversicherungen – von Angehörigen oder Begünstigten des Versicherungsvertrages gemeldet werden. Nur bei kleinen Sachschäden, viele Versicherer setzen einen Betrag von maximal 500 Euro fest, darf sich der Versicherungsnehmer zunächst selbst um eine Schadenregulierung bemühen. Eine nachträgliche Meldung ist nach Angaben des AvD in diesen Fällen aber nur bis zum Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres möglich.

Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend machen

Nach einem Unfall müssen Sie Ihre Ansprüche bei der Versicherung des Unfallgegners geltend machen. Sie müssen den Schaden an ihrem Fahrzeug feststellen lassen, sich um die Reparatur ihres Fahrzeuges kümmern, oder im Falle eines Totalschadens um die Ersatzbeschaffung.

Gegebenenfalls brauchen Sie nach dem Unfall einen Mietwagen, weil Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist und Sie auf einen fahrbaren Untersatz angewiesen sind. Eventuell müssen Sie sich ärztlich behandeln lassen, wenn sie sich bei dem Unfall verletzt haben. Und schließlich müssen Sie noch überwachen, dass die Versicherung schnell reguliert. Das alles ist nur der Aufwand, der bei einer problemlosen Schadenregulierung durch den Versicherer entsteht. Sollte sich die Regulierung allerdings als Problembehandlung herausstellen, kann der Aufwand schnell um das Mehrfache anwachsen.

Gegnerische KFZ-Versicherung: Nicht anrufen!

Auch wenn auf der Versicherungskarte des Unfallgegners oft steht, man solle gleich anrufen, die Versicherung werde sich um alles kümmern: Verbraucherschützer und Automobilclubs raten: Rufen Sie nicht an! Nach ihren Erfahrungen sind die Sachbearbeiter bestens geschult und nutzen oftmals die Unkenntnis und die Verunsicherung aus, um Sie um einen Teil ihrer Ansprüche zu bringen. Schalten Sie also immer Ihren eigenen Rechtsanwalt ein, bestehen Sie auf einem eigenen Sachverständigen, lassen Sie die Abwicklung nie von der gegnerischen Versicherung übernehmen.
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Was ist ein Kfz Gutachten?

Ein Kfz Gutachten ist eine von einem Sachverständigen abgegebene, nachprüfbare und nachvollziehbare Beurteilung eines Schadens. Die Erstellung von Gutachten erfolgt grundsätzlich neutral, unabhängig und weisungsfrei. Kfz Gutachten werden von ihrer Beschaffenheit her so erstellt, dass der vorliegende Sachverhalt auch für den Nichtfachmann lesbar und verständlich dargestellt wird. Im Gegensatz zum Kostenvoranschlag liegt das Prognoserisiko im Falle von Kfz Gutachten beim Sachverständigen. Stellt sich später bei der Reparatur unerwartet ein höherer Schaden heraus, so sind die tatsächlich anfallenden unfallbedingten Reparaturkosten für die Regulierung maßgebend. Der Sachverständige untersucht zusätzlich eingetretene Schäden und erstellt eine detaillierte Reparaturkostenausweitung.

Sollten Sie am Unfall keine Schuld tragen, so werden die Kosten für die Erstellung eines Kfz Gutachtens ab einer Schadenhöhe von ca. 750 Euro von der regulierenden Versicherung übernommen.

unfall Versicherung melden

Um als Betroffener eines Verkehrsunfalls nicht auch noch finanziell benachteiligt zu werden, sollten Sie sich an einen unabhängigen Kfz Gutachter wenden, der den Schaden an Ihrem Fahrzeug in einem Schadengutachten bzw. Unfallgutachten exakt und neutral feststellt.

Kfz Gutachter Berlin & Umgebung

Mit einem qualifizierten Kfz Gutachten können Sie Ihren Schadenersatzanspruch bei der Versicherung des Unfallverursachers geltend machen. Bei uns sind Sie in besten Händen – wir sind gerne für Sie in Berlin und Randberlin da.

Hatten Sie einen Verkehrsunfall in Berlin oder Umgebung?

Wir helfen Ihnen mit Erfahrung und Sachverstand!

Der Schwerpunkt unserer täglichen Arbeit liegt dabei in der Unfallschadenbegutachtung. Wir sind daher Ihre kompetenten und zuverlässigen Schadenexperten, wenn es um die Erstellung eines Unfallgutachtens in geht.

Nur mit einem qualifizierten Gutachten können Sie Ihre kompletten Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend machen!

Wir stehen Ihnen hierfür 365 Tage im Jahr an 24 Stunden täglich zur Verfügung.

Wir erstellen professionelle Schadengutachten

In den von uns erstellten Gutachten werden alle Faktoren, die zu einer reibungslosen Schadenregulierung bzw. juristischer Geltendmachung erforderlich sind, ermittelt. Es werden neben den Reparaturkosten, einer Fahrzeugbewertung und der Reparaturdauer auch eine eventuelle Wertminderung, der Restwert des Fahrzeuges, die Nutzungsausfallentschädigung und die Wiederbeschaffungsdauer dargelegt.

In den von uns erstellten Schadengutachten werden die neuesten Gesetzesänderungen und Rechtsprechungen berücksichtigt.

Des Weiteren beinhaltet das Unfallgutachten eine digitale Lichtbilddokumentation, in der das Fahrzeug und dessen Beschädigungen aufgezeigt werden. Etwaige Umbauten, wie z. B. Fahrzeugtieferlegungen, Leichtmetallfelgen und sonstige wertbeeinflussende Faktoren werden bei der Gutachtenerstellung von uns berücksichtigt.

Fahrzeugbegutachtung bei Ihnen vor Ort !

Die Fahrzeugbesichtigung erfolgt dabei auf Wunsch direkt bei Ihnen vor Ort oder Ihrer Werkstatt – selbstverständlich auch an Wochenenden und Feiertagen.

Ihre Rechte als Geschädigter eines Unfalls

  1. Schadenfeststellung durch einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen
  2. Schadenabwicklung durch einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens
  3. Reparatur Ihres Fahrzeuges in der Werkstatt Ihres Vertrauens
1. Schadenfeststellung durch einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen

Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen, heißt es so treffend. Aber nicht wenn Sie Geschädigter bei einem Verkehrsunfall sind. Dann steht es Ihnen nämlich grundsätzlich frei, einen Sachverständigen Ihrer Wahl hinzuzuziehen. Dieser hilft Ihnen dabei, Ihre Ansprüche geltend zu machen.

Ein Unfallgutachter sichert die Beweise, stellt den Umfang und die Höhe des Schadens fest, ermittelt eine eventuelle Wertminderung, den Restwert, den Wiederbeschaffungswert und sagt Ihnen, wievielNutzungsausfallentschädigung Ihnen zusteht.

Das gilt auch für den Fall, dass die Versicherung des Unfallverursachers bereits einen eigenen bzw. einen freien Sachverständigen beauftragt hat. Selbst dann, wenn dessen Gutachten schon vorliegt.

Die Kosten für das Unfallgutachten muss die Versicherung des Unfallverursachers (Schädigers) grundsätzlich übernehmen.

Eine Ausnahme stellt ein sogenannter Bagatellschaden dar. Hier reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag bzw. ein Kurzgutachten aus, welches Sie selbstverständlich von uns bekommen können. Es ist aber nicht immer klar erkennbar, ob tatsächlich nur ein Bagatellschaden vorliegt.

Deshalb fragen Sie uns!

Wir helfen Ihnen, die für Ihren Schadenfall richtige Entscheidung zu treffen.

Wenn Sie den Schaden an Ihrem Fahrzeug nicht reparieren lassen wollen, sondern die Auszahlung der veranschlagten Reparatursumme an Sie bevorzugen, ist ein Kfz-Gutachten die beste Grundlage dafür (fiktive Schadensabrechnung). Aber bitte beachten Sie: Die Mehrwertsteuer wird in diesem Fall von der Gesamtsumme abgezogen.

2. Schadenabwicklung durch einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens

Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche können Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauftragen.

Auch hier gilt: Die Anwaltskosten sind von der Versicherung des Unfallverursachers grundsätzlich zu übernehmen.

Ein Anwalt berät Sie umfassend in allen Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit einer Schadensregulierung stehen und sorgt dafür, dass Ihre berechtigten Forderungen durchgesetzt werden.

3. Reparatur Ihres Fahrzeuges in der Werkstatt Ihres Vertrauens

Sie dürfen Ihr Fahrzeug grundsätzlich in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren lassen. Nur Ihre Fachwerkstatt garantiert Ihnen eine technisch einwandfreie Reparatur und damit auch die Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeugs.

Versicherungen haben kein Recht, Ihnen als Geschädigten eine Werkstatt vorzuschreiben.

Gehen Sie auf derartige Vorschläge der gegnerischen Versicherung nicht ein. Auch nicht, wenn man Ihnen ein umfangreiches „Schadensmanagement“ anbietet, bei dem Sie sich um nichts kümmern müssen – winken Sie dankend ab. Sie haben sonst keine Kontrolle, wer Ihr Fahrzeug repariert, und ob die Reparatur nach den Richtlinien des Herstellers erfolgt.

Eine Ihnen nach der Reparatur vielleicht zustehende Wertminderung gerät dann schnell in Vergessenheit. Lassen Sie sich, mit welchen Versprechungen auch immer, in keine unbekannte Werkstatt locken. Bestehen Sie auf eine Reparatur in einer Werkstatt Ihres Vertrauens.

Haftpflichtschaden

Als Haftpflichtschaden bezeichnet man einen Schaden, bei dem Sie als Beteiligter nicht der Verursacher, sondern der Geschädigte sind, d. h. wenn Fremdverschulden vorliegt.

Im Haftpflichtschadenfall muss der Verursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung den gesamten unfallbedingten Schaden des Geschädigten ersetzen (§ 249 BGB). Der Geschädigte ist so stellen, als wäre derHaftpflichtschaden nie eingetreten. Der Geschädigte hat dabei die Wahl, ob der Schadenersatz durch Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes oder durch Auszahlung des den dazu erforderlichen Geldbetrag erfolgen soll.

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie gegenüber dem Schadenverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung ein Schadenersatzanspruch. Diesen Anspruch müssen Sie nachweisen!

Haftpflichtschaden? Gutachten erstellen lassen!

Um den Ihnen entstandenen Schaden geltend machen zu können, müssen Sie Ihre Ansprüche belegen. Das machen Sie am besten, indem Sie von einem Sachverständigen ein Kfz-Schadengutachten erstellen lassen. Dort werden alle schadensrelevanten Positionen beziffert.

Mit einem Kfz-Schadengutachten werden die Schadensart und die Schadenshöhe festgestellt. Im Weiteren werden ggfs. der Wiederbeschaffungswert, der Restwert, eine eventuell eingetretene Wertminderung und dieNutzungsausfallentschädigung ermittelt.

Das Gutachten ist zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche beim Schadenverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung erforderlich.

Die Gutachtenkosten werden dabei von der Versicherung des Unfallverursachers grundsätzlich übernommen!

Unter anderem können folgende Schadenersatzansprüche aus einem Haftpflichtschadenfall entstehen, die durch die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers abgedeckt werden:

  • Gutachtenkosten
  • Sachschaden am Fahrzeug
  • Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall
  • Anwaltskosten
  • Auslagenpauschale
  • Sachschaden an anderen Gegenständen (Brille, Uhr, Kleidung, Ladung)
  • Abschlepp- und Bergungskosten
  • Ab- und Anmeldekosten
  • Standkosten
  • Verdienstausfall
  • Finanzierungskosten
  • Entsorgung
  • Arztkosten
  • Haushaltsführungskosten
  • Folgeschäden die im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall stehen

Wenn Sie nach einem unverschuldeten Unfall komplett entschädigt werden wollen, so sollten Sie immer einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen und einen Rechtsanwalt beauftragen. So stellen Sie sicher, dass Sie auch das erhalten, was Ihnen zusteht und Sie durch den Unfall keinen finanziellen Nachteil haben. Wir können Ihnen helfen.

Kontaktformular

Die Schadensabwickler UG haftungsbeschränkt
Dipl.-Phys.Ing. A.Wendt
Tel.: 030-22 18 56 72
Fax 030-37 71 96 55

Stützpunkt Berlin: Tel. 030-55571829
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Stützpunkt Oranienburg Tel. 03301-8674970
Stützpunkt Potsdam Tel. 0331-87014892 

Mobil 0176-86 00 96 66 (24h Schadensteam)

email: info@kfz-gutachter.team

Sie erreichen uns auf Terminabsprache an folgenden Standorten:
Zabel-Krüger-Damm 201, 13469 Berlin
Kavelweg 30, 16321 Bernau bei Berlin

-Gerne besichtigen wir auch bei Ihnen-