Kostenvoranschlag Unfall Bernau
Wir erstellen Ihnen einen Kostenvoranschlag nach einen Unfall in Bernau in Form eines Kurzgutachtens.
☎ 03338 3434990
Kostenvoranschlag Unfall Bernau
„Bei Schäden über der Bagatellgrenze von 750,00 € empfehlen wir statt eines Kostenvoranschlages immer die Einholung eines KFZ-Sachverständigengutachtens. Der Kostenvoranschlag ist lediglich das Angebot eines KFZ-Betriebes, den Schaden zu einem bestimmten Preis zu reparieren, wohingegen das Sachverständigengutachten eine erhebliche Beweisfunktion hat und auch die Wertminderung an dem Fahrzeug beziffert.“
Kostenvoranschlag Unfall Bernau oder Kfz Gutachten Bernau – Ein Ratgeber
In den meisten Fällen wird als Grundlage zur Schadensabwicklung ein KFZ-Gutachten herangezogen. Ein solches Gutachten darf nur von einem anerkannten Sachverständigen erstellt werden und stellt eine nachvollziehbare und nachprüfbare Beurteilung des Schadens dar. Dabei arbeitet der Gutachter ohne externe Weisung und ist somit neutral und unabhängig.
Das Gutachten muss vom KFZ-Sachverständigen so verfasst werden, dass die Schäden auch von einem Nichtfachmann erfasst und nachvollzogen werden können. Dazu besitzt das Gutachten nicht nur eine schriftliche Dokumentation des bzw. der Schäden, sondern auch Teilelisten und ggf. entsprechende Zeichnungen/Fotos.
Der größte Unterschied zum Kostenvoranschlag besteht beim KFZ-Schadensgutachten darin, dass das Risiko hier auf Seiten des Sachverständigen (Prognoserisiko) bzw. der Werkstatt liegt. Fall sich später im Rahmen der Reparatur höhere Kosten ergeben, so hat der Fahrzeugbesitzer damit nichts zu tun. Es zählen in diesem Fall also die tatsächlich anfallenden Reparaturkosten!
Ein KFZ-Gutachten enthält neben der reinen Kalkulation auch eine Aufstellung aller schadenrelevanten Positionen. Damit fällt es wesentlich detaillierter aus als ein Kostenvoranschlag. Hier einige spezifische Punkte, die üblicherweise nur im KFZ-Schadensgutachten aufgeführt werden:
- Der optische und technische Zustand des Fahrzeugs
- Serien- und Sonderausstattung / Spezialumbauen
- Reparierte und nicht reparierte Vorschäden
- Reparaturdauer und Wiederbeschaffungsdauer
- Die Wertminderung
- Der Nutzungsausfall
- Angaben zur Verkehrssicherheit und Fahrtüchtigkeit des Unfallfahrzeugs
- Risiken hinsichtlich der Ausweitung von Reparaturkosten
Der Unterschied zwischen einem Kurzgutachten und einem regulären Gutachten
Das Anfertigen eines regulären KFZ-Gutachtens ist zeitintensiv und daher vergleichsweise teuer. Aus diesem Grund übernimmt die regulierende Versicherung die Kosten für ein solches Gutachten in der Regel erst ab einer Schadenshöhe von etwa 700 Euro. Fällt der Schaden geringer aus, liegt ein sogenannter Bagatellschaden vor und die regulierende Versicherung ist nicht dazu verpflichtet, die Kosten für die Erstellung eines KFZ-Gutachtens zu übernehmen. Allerdings ist die Bagatellgrenze in Deutschland nicht einheitlich gesetzlich definiert, Sie ist daher immer wieder Gegenstand von gerichtlichen Auseinandersetzungen. So führte das Amtsgericht München in einem derart gelagerten Fall aus, dass …
„… eine Versicherung die Kosten für ein Gutachten nicht übernehmen muss, wenn der entstandene Schaden überschaubar und ein Sachverständiger für die Ermittlung der Reparaturkosten nicht zwingend erforderlich ist.“
In welchem Fall jedoch ein Schaden „überschaubar“ ist, ist immer eine Auslegungssache. Daher empfiehlt sich bei Bagatellschäden die Anfertigung eines sogenannten Kurzgutachtens, das deutlich preiswerter als ein vollwertiges Gutachten ausfällt, aber trotzdem weit über die Leistungen eines einfachen Kostenvoranschlags hinausgeht.
Kosten für das Anfertigen eines KFZ-Gutachtens
Generell gilt: Je höher der Schaden ausfällt, desto höher sind auch die Kosten für das Gutachten. Für die Berechnung des Honorars, das für das Anfertigen eines Gutachtens berechnet wird, gibt es spezielle Tabellen. Sie können bei einem Schaden in Höhe von 1.000 Euro grob geschätzt mit Gutachterkosten von etwa 350.- Euro rechnen, bei höheren Schadenssummen wird der Anteil der Kosten für das Gutachten prozentual kleiner. So wird für einen 20.000-Euro-Schaden beispielsweise nur noch rund 1.500 Euro Honorar für das KFZ-Gutachten fällig, was einem Prozentwert von 7,5 entspricht.
Warum Sie auf ein Gutachten bestehen sollten
Geht die Schadenshöhe voraussichtlich über die Bagatellgrenze hinaus, ist die Anfertigung eines KFZ-Schadensgutachtens in jedem Fall sinnvoll, und zwar aus folgenden Gründen:
- Das Gutachten gibt Ihnen Sicherheit, Sie tragen kein Risiko bzgl. einer falsch eingeschätzten Schadenshöhe.
- In einem Schadensgutachten werden die technischen Daten am Fahrzeug mit denen in den Fahrzeugpapieren abgeglichen.
- Der Gutachter berücksichtigt bei der Erstellung des Schadensgutachtens den zugrunde liegenden Kaskovertrag sowie die geltende Rechtsprechung. Bei einem reinen Kostenvoranschlag erfolgt dieser Abgleich nicht.
- In einem Schadensgutachten wird auf mögliche Risiken hinsichtlich der Abwicklung hingewiesen und eine Plausibilitätsprüfung vorgenommen.
- Sollten sich Schwierigkeiten bei der Schadensabwicklung ergeben, besitzt das Gutachten einen beweissichernden Charakter. Ein Kostenvoranschlag kann diese Funktion in der Regel nicht übernehmen.
Warum Sie sich bei einem Schaden an uns wenden sollten
Sie haben einen Schaden an Ihrem Fahrzeug zu beklagen? Dann wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Wir besitzen jahrelange Erfahrung und Kompetenz im Erstellen von KFZ-Schadensgutachten jeglicher Art. Damit Sie höchste Planungssicherheit genießen, klären wir direkt zu Beginn mit Ihnen ab und geben Auskunft darüber, ob das Honorar für die Anfertigung eines Gutachtens von der regulierenden Versicherung getragen wird.
Keine Angst vor Bagatellschäden!
Wie bereits erwähnt, lehnen die Versicherungen die Kostenübernahme für ein Gutachten bei Bagatellschäden in der Regel ab. Diesem Nachteil begegnen wir, indem wir bei Schäden unterhalb der Bagatellgrenze ein Kurzgutachten anfertigen, für das Sie nichts zahlen müssen. So haben Sie jederzeit die optimale Planungssicherheit, mit allen Vorteilen gegenüber einem (für Sie unsicheren) Kostenvoranschlag.
Autounfall Kostenvoranschlag Werkstatt ? – Besser nicht!!!
Ein Kfz-Betrieb ist zwar in der Lage, mit Hilfe eines Kostenvoranschlages die voraussichtlichen Reparaturkosten zu ermitteln. Zu beachten ist jedoch, dass der Kostenvoranschlag verbindlichen Charakter hat und keinerlei Aussagen zur merkantilen Wertminderung, zum Wiederbeschaffungswert, zur Reparaturdauer oder zum Restwert enthalten darf. Trifft Sie an dem Unfall keine Schuld, hat die Versicherung der Gegenseite die Kosten eines Gutachtens / Kosten des KFZ Gutachters zu tragen.
Nach einem unverschuldeten Autounfall sollte der Kostenvoranschlag als Grundlage der Schadensregulierung die absolute Ausnahme sein. Lediglich in so genannten Bagatellschäden, das heißt in Fällen, in denen die Reparaturkosten erkennbar unter 750,00 € liegen, dürfte ein Kostenvoranschlag nach Autounfall ausreichend sein. Wir prüfen kostenlos ob ein Bagatellschaden vorliegt !!!
Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Versicherer des Unfallverursachers mitteilt, dass ihm ein Kostenvoranschlag nach Autounfall ausreichen würde. Entscheidend ist nicht, was der Versicherer des Unfallverursachers wünscht, sondern entscheidend sind die Rechte des Geschädigten nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall.
Schon aus Gründen der Beweissicherung sollte der Kostenvoranschlag ein Ausnahmefall sein, da in erster Linie das Schadengutachten eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen beweissichernden Charakter nach einem Verkehrsunfall hat.
In aller Regel wird überdies das Autohaus den Kostenvoranschlag gegen ein angemessenes Entgelt erstellen, ohne dass ein Anspruch auf Erstattung dieser Kosten bei der regulierungspflichtigen Versicherung ohne weiteres unterstellt werden kann. Denken Sie daran: Sie haben die freie Wahl eines Sachverständigen! Lassen Sie NICHT den Sachverständigen der Versicherung des Unfallverursachers ermitteln!
Beispiel:
Kfz-Betrieb erstellt in einem Kraftfahrzeug-Schaden einen Kostenvoranschlag über 7.500,00 €. Die Versicherung erteilt hierauf Reparaturkostenfreigabe. Die tatsächlichen Reparaturkosten belaufen sich nun auf 12.000,00 €. Der Versicherer zahlt lediglich 7.500,00 € unter Hinweis auf den Kostenvoranschlag nach dem Autounfall.
Vorgehensweise:
Der Kostenvoranschlag nach dem Autounfall stellt das verbindliche Versprechen des Kfz-Betriebes an den Kunden dar, eine Reparatur zu einem fixen Preis durchzuführen. Üblich sind in der Kfz-Branche verbindliche Kostenvoranschläge, auch unverbindliche Kostenvoranschläge dürfen jedoch nur um 10% bis 15% überschritten werden.
Im Unterschied zum Kostenvoranschlag stellt das Gutachten lediglich eine Schadenprognose dar.
Bei Reparaturdurchführung sind in diesem Fall die tatsächlichen unfallbedingten Reparaturkosten maßgebend. Übersteigen die unfallbedingten Reparaturkosten also das Gutachten auch um einen hohen Betrag, sind diese zu erstatten!
Autounfall – Tipps zum Verkehrsunfall, Unfallhilfe
Autounfall, was tun? Alles was Sie nach einem Verkehrsunfall beachten sollten. 10 wichtige Punkte nach einem Autounfall, Unfallhilfe, Beweissicherung, Abwicklung, Schadenumfang, Schadenshöhe, Wertminderungsanspüche und Nutzungsausfallentschädigung.
10 wichtige Punkte nach einem Verkehrsunfall
Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einem Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt folgende Punkte beachten:
1.) Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenshöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig. Sofern jedoch ein sogenannter Bagatellschaden vorliegt (Schadenshöhe liegt nicht höher als ca. 750 Euro) dürfte als Schadensnachweis zumeist der Kostenvorschlag einer Fachwerkstatt ausreichen.
2.) Die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet, dass dem Geschädigten die ihm zustehenden Schadensersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden. Die Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet auch, dass der Unfallschaden vollständig erkannt und ggf. beseitigt werden kann. Die Beweissicherung über Schadenart und Umfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es später über den Schadenhergang oder Ärger über die Reparaturdurchführung gibt. Mit Hilfe des Gutachtens kann die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgestellt werden, so dass Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung besser belegt werden können.
3.) Beim Verkauf eines instand gesetzten Fahrzeuges die die Tatsache eines Autounfalls im Regelfall offenbarungspflichtig. Durch das Schadengutachten nebst Lichtbildern kann einem eventuellen Kaufinteressenten der genaue Schadenumfang belegt werden.
4.) Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann in der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden. Ohne unabhängigen Kfz-Sachverständigen verzichten Autofahrer häufig auf Wertminderung bis zu mehreren tausend Euro.
5.) Dem Geschädigten steht es frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf der Basis eines von ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung).
6.) Sie haben das Recht, Ihr Auto in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen.
7.) Benötigen Sie keinen Mietwagen und Ihr Fahrzeug steht Ihnen unfallbedingt nicht zur Verfügung, können Sie statt des Mietwagens Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Fahrzeugtyp. Die Eingruppierung des Fahrzeuges, nach der die Höhe des Nutzungsausfalles richtet, kann durch einen Kfz-Sachverständigen vorgenommen werden.
8.) Halten Sie die Abwicklung des Unfallschadens stets in Ihren Händen, auch wenn Ihnen insbesondere von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird. Lassen Sie es nicht zu, dass ein unabhängiger Kfz-Sachverständigen durch sogenanntes Schadenmanagement ausgeschalten wird.
9.) Zur Durchsetzung seiner Ansprüche kann der Geschädigte einen Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen – die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu tragen (Anwälte vermittelt z. B. die Arbeitergemeinschaft der Verkehrsanwälte „Deutscher Anwaltverein“)
10.) Der unabhängige KFZ-Sachverständige trägt dazu bei, dass auch die gegnerische Versicherung vor unzutreffenden Schadensersatzleistungen bewahrt wird. Dies dient allen Versicherungsnehmer, die mit Ihren Prämien letztlich die Schadenbehebung finanzieren.