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Kostenvoranschlag Unfall Bernau

Wir erstellen Ihnen einen Kostenvoranschlag nach einen Unfall in Bernau in Form eines Kurzgutachtens.

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Kostenvoranschlag Unfall Bernau

„Bei Schäden über der Bagatellgrenze von 750,00 € empfehlen wir statt eines Kostenvoranschlages immer die Einholung eines KFZ-Sachverständigengutachtens. Der Kostenvoranschlag ist lediglich das Angebot eines KFZ-Betriebes, den Schaden zu einem bestimmten Preis zu reparieren, wohingegen das Sachverständigengutachten eine erhebliche Beweisfunktion hat und auch die Wertminderung an dem Fahrzeug beziffert.“

Kostenvoranschlag Unfall Bernau oder Kfz Gutachten Bernau – Ein Ratgeber

Sie wurden unschuldig in einen Unfall verwickelt? Dann ist die Aufregung erst einmal groß. Nun gilt es, die Gedanken zu sammeln und die richtigen Schritte zu unternehmen.
Wie Sie sicherlich wissen, ist bei einem unverschuldeten Unfall die gegnerische Versicherung dafür zuständig, den Schaden an Ihrem Fahrzeug zu regulieren. Für die Regulierung muss der Schaden allerdings zunächst einmal beziffert werden. Dafür stehen mehrere Wege offen, z. B. in Form eines Kostenvoranschlags oder durch ein KFZ-Gutachten

Zunächst einige grundsätzliche Fakten: Der Kostenvoranschlag ist sozusagen die „kleine Variante“ des KFZ-Gutachtens. Er ist deutlich günstiger und schneller anzufertigen, besitzt aber nicht ansatzweise die Präzision eines echten Schadensgutachtens. Somit bringt er für den Fahrzeughalter den Nachteil mit, die Schadenhöhe allenfalls grob eingrenzen, aber nicht detailliert benennen zu können. Schauen wir uns die beiden Modelle doch einmal im Detail an:

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Kostenvoranschlag Unfall Bernau

Der Kostenvoranschlag nach einen Unfall in Bernau

Den so genannten Kostenvoranschlag Unfall Bernau werden Sie bereits von normalen Verschleißreparaturen und Wartungsarbeiten in der Werkstatt kennen. Es handelt sich hierbei um eine verbindliche Zusage darüber, einen Auftrag zu einem festgelegten Preis auszuführen. Der Kostenvoranschlag Unfall Bernau bezieht sich dabei also immer auf ein bestimmtes Unternehmen – eben jenes, das ihn erstellt hat und das in der Regel auch die Reparatur ausführt.

Es muss grundsätzlich zwischen einem unverbindlichen und dem verbindlichen Kostenvoranschlag unterschieden werden. Der Hauptunterschied besteht darin, dass bei einem unverbindlichen Kostenvoranschlag die tatsächlich entstandenen Kosten den Voranschlag um ein gewisses Maß überschreiten dürfen (in der Regel maximal 20 %), während bei einem verbindlichen Kostenvoranschlag die prognostizierten Kosten genau eingehalten werden müssen. Das Risiko liegt also bei einem unverbindlichen Kostenvoranschlag zumindest teilweise auf der Seite des Kunden, bei der verbindlichen Variante dagegen auf der Seite der Werkstatt.

Wichtig zu wissen: Inwieweit der gesetzte Betrag bei einem unverbindlichen Kostenvoranschlag überschritten werden darf, kommt auf die Komplexität des Schadens an. Hier gilt: Je komplexer der Schaden ausfällt, desto größer darf die Abweichung sein.

Wann reicht ein Kostenvoranschlag nach einen Unfall in Bernau zur Schadensabwicklung aus?

Generell empfiehlt sich die Schadensabwicklung mittels Kostenvoranschlag nur bei kleineren Schäden. Der Geschädigte sollte sich wenigstens etwas mit der Materie auskennen und über seine Rechte und Pflichten informiert sein, insbesondere was die Gewährleistung und eventuelle Schadenersatzansprüche betrifft. Zudem ist mit der regulierenden Versicherung zunächst die Übernahme der Kosten für den Kostenvoranschlag zu klären, das Ganze in schriftlicher Form.

Die Kosten für das Anfertigen eines Kostenvoranschlags

Ob für einen Kostenvoranschlag eine Vergütung berechnet wird, hängt von der jeweiligen Werkstatt ab. Mittlerweile sind viele Betriebe dazu übergangen, für das Anfertigen von Kostenvoranschlägen, denen kein konkreter Reparaturauftrag folgt, eine Gebühr in Rechnung zu stellen. Im Gegensatz zur Erstellung eines Gutachtens bewegt sich die Vergütung für einen Kostenvoranschlag meist im zweistelligen Bereich, üblicherweise zwischen 50.- und 100.- Euro. Teilweise berechnen Werkstätten die Gebühr eines Kostenvoranschlags aber auch in Relation zur Schadenshöhe, hier sind etwa 10 % der ermittelten Summe üblich.

Kostenvoranschlag Unfall Bernau

Ein Kostenvoranschlag ist eine kaufmännische Vorkalkulation, die mit einem rechtsverbindlichen Angebot vergleichbar ist.
 Nennung der Stundenverrechnungssätze
 Nennung der Ersatzteilpreise
Bildliche Dokumentation des gesamtzustandes des Fahrzeugs
Bildliche Dokumentation der Schäden
Beschreibung des optischen und technischen Zustands des Fahrzeugs
Aufführen von Serien- und Sonderausstattung / Spezialumbauen
Dokumentation reparierter und nicht reparierter Vorschäden
Ermitteln der Wertminderung
Ermitteln des Nutzungsausfalls
Angaben zur Verkehrssicherheit und Fahrtüchtigkeit des Unfallfahrzeugs
Benennung von Risiken hinsichtlich der Ausweitung von Reparaturkosten

Gutachten

Ein Gutachten ist ein begründetes Urteil eines Sachverständigen über eine Zweifelsfrage. Es enthält Darstellungen von Erfahrungssätzen und die Ableitung von Schlussfolgerungen für die tatsächliche Beurteilung eines Geschehens.
 Nennung der Stundenverrechnungssätze
 Nennung der Ersatzteilpreise
 Bildliche Dokumentation des gesamtzustandes des Fahrzeugs
 Bildliche Dokumentation der Schäden
 Beschreibung des optischen und technischen Zustands des Fahrzeugs
 Aufführen von Serien- und Sonderausstattung / Spezialumbauten
 Dokumentation reparierter und nicht reparierter Vorschäden
 Ermitteln der Wertminderung
 Ermitteln des Nutzungsausfalls
 Angaben zur Verkehrssicherheit und Fahrtüchtigkeit des Unfallfahrzeugs
 Benennung von Risiken hinsichtlich der Ausweitung von Reparaturkosten

Kurz-Gutachten

Bei unseren Kurz-Gutachten welche wir anstelle eines Kostenvoranschlags erstellen, arbeiten unsere TÜV zertifizierten Sachverständigen mit der gleichen Sorgfalt und Expertise wie bei einem Vollgutachten
 Nennung der Stundenverrechnungssätze
 Nennung der Ersatzteilpreise
 Bildliche Dokumentation des gesamtzustandes des Fahrzeugs
 Bildliche Dokumentation der Schäden
 Beschreibung des optischen und technischen Zustands des Fahrzeugs
 Aufführen von Serien- und Sonderausstattung / Spezialumbauen
 Dokumentation reparierter und nicht reparierter Vorschäden
Ermitteln der Wertminderung
Ermitteln des Nutzungsausfalls
 Angaben zur Verkehrssicherheit und Fahrtüchtigkeit des Unfallfahrzeugs
 Benennung von Risiken hinsichtlich der Ausweitung von Reparaturkosten

In den meisten Fällen wird als Grundlage zur Schadensabwicklung ein KFZ-Gutachten herangezogen. Ein solches Gutachten darf nur von einem anerkannten Sachverständigen erstellt werden und stellt eine nachvollziehbare und nachprüfbare Beurteilung des Schadens dar. Dabei arbeitet der Gutachter ohne externe Weisung und ist somit neutral und unabhängig.

Das Gutachten muss vom KFZ-Sachverständigen so verfasst werden, dass die Schäden auch von einem Nichtfachmann erfasst und nachvollzogen werden können. Dazu besitzt das Gutachten nicht nur eine schriftliche Dokumentation des bzw. der Schäden, sondern auch Teilelisten und ggf. entsprechende Zeichnungen/Fotos.

Der größte Unterschied zum Kostenvoranschlag besteht beim KFZ-Schadensgutachten darin, dass das Risiko hier auf Seiten des Sachverständigen (Prognoserisiko) bzw. der Werkstatt liegt. Fall sich später im Rahmen der Reparatur höhere Kosten ergeben, so hat der Fahrzeugbesitzer damit nichts zu tun. Es zählen in diesem Fall also die tatsächlich anfallenden Reparaturkosten!

Ein KFZ-Gutachten enthält neben der reinen Kalkulation auch eine Aufstellung aller schadenrelevanten Positionen. Damit fällt es wesentlich detaillierter aus als ein Kostenvoranschlag. Hier einige spezifische Punkte, die üblicherweise nur im KFZ-Schadensgutachten aufgeführt werden:

  • Der optische und technische Zustand des Fahrzeugs
  • Serien- und Sonderausstattung / Spezialumbauen
  • Reparierte und nicht reparierte Vorschäden
  • Reparaturdauer und Wiederbeschaffungsdauer
  • Die Wertminderung
  • Der Nutzungsausfall
  • Angaben zur Verkehrssicherheit und Fahrtüchtigkeit des Unfallfahrzeugs
  • Risiken hinsichtlich der Ausweitung von Reparaturkosten

Der Unterschied zwischen einem Kurzgutachten und einem regulären Gutachten

Das Anfertigen eines regulären KFZ-Gutachtens ist zeitintensiv und daher vergleichsweise teuer. Aus diesem Grund übernimmt die regulierende Versicherung die Kosten für ein solches Gutachten in der Regel erst ab einer Schadenshöhe von etwa 700 Euro. Fällt der Schaden geringer aus, liegt ein sogenannter Bagatellschaden vor und die regulierende Versicherung ist nicht dazu verpflichtet, die Kosten für die Erstellung eines KFZ-Gutachtens zu übernehmen. Allerdings ist die Bagatellgrenze in Deutschland nicht einheitlich gesetzlich definiert, Sie ist daher immer wieder Gegenstand von gerichtlichen Auseinandersetzungen. So führte das Amtsgericht München in einem derart gelagerten Fall aus, dass …

„… eine Versicherung die Kosten für ein Gutachten nicht übernehmen muss, wenn der entstandene Schaden überschaubar und ein Sachverständiger für die Ermittlung der Reparaturkosten nicht zwingend erforderlich ist.“

In welchem Fall jedoch ein Schaden „überschaubar“ ist, ist immer eine Auslegungssache. Daher empfiehlt sich bei Bagatellschäden die Anfertigung eines sogenannten Kurzgutachtens, das deutlich preiswerter als ein vollwertiges Gutachten ausfällt, aber trotzdem weit über die Leistungen eines einfachen Kostenvoranschlags hinausgeht.

Kosten für das Anfertigen eines KFZ-Gutachtens

Generell gilt: Je höher der Schaden ausfällt, desto höher sind auch die Kosten für das Gutachten. Für die Berechnung des Honorars, das für das Anfertigen eines Gutachtens berechnet wird, gibt es spezielle Tabellen. Sie können bei einem Schaden in Höhe von 1.000 Euro grob geschätzt mit Gutachterkosten von etwa 350.- Euro rechnen, bei höheren Schadenssummen wird der Anteil der Kosten für das Gutachten prozentual kleiner. So wird für einen 20.000-Euro-Schaden beispielsweise nur noch rund 1.500 Euro Honorar für das KFZ-Gutachten fällig, was einem Prozentwert von 7,5 entspricht.

Warum Sie auf ein Gutachten bestehen sollten

Geht die Schadenshöhe voraussichtlich über die Bagatellgrenze hinaus, ist die Anfertigung eines KFZ-Schadensgutachtens in jedem Fall sinnvoll, und zwar aus folgenden Gründen:

  • Das Gutachten gibt Ihnen Sicherheit, Sie tragen kein Risiko bzgl. einer falsch eingeschätzten Schadenshöhe.
  • In einem Schadensgutachten werden die technischen Daten am Fahrzeug mit denen in den Fahrzeugpapieren abgeglichen.
  • Der Gutachter berücksichtigt bei der Erstellung des Schadensgutachtens den zugrunde liegenden Kaskovertrag sowie die geltende Rechtsprechung. Bei einem reinen Kostenvoranschlag erfolgt dieser Abgleich nicht.
  • In einem Schadensgutachten wird auf mögliche Risiken hinsichtlich der Abwicklung hingewiesen und eine Plausibilitätsprüfung vorgenommen.
  • Sollten sich Schwierigkeiten bei der Schadensabwicklung ergeben, besitzt das Gutachten einen beweissichernden Charakter. Ein Kostenvoranschlag kann diese Funktion in der Regel nicht übernehmen.

Warum Sie sich bei einem Schaden an uns wenden sollten

Sie haben einen Schaden an Ihrem Fahrzeug zu beklagen? Dann wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Wir besitzen jahrelange Erfahrung und Kompetenz im Erstellen von KFZ-Schadensgutachten jeglicher Art. Damit Sie höchste Planungssicherheit genießen, klären wir direkt zu Beginn mit Ihnen ab und geben Auskunft darüber, ob das Honorar für die Anfertigung eines Gutachtens von der regulierenden Versicherung getragen wird.

Keine Angst vor Bagatellschäden!

Wie bereits erwähnt, lehnen die Versicherungen die Kostenübernahme für ein Gutachten bei Bagatellschäden in der Regel ab. Diesem Nachteil begegnen wir, indem wir bei Schäden unterhalb der Bagatellgrenze ein Kurzgutachten anfertigen, für das Sie nichts zahlen müssen. So haben Sie jederzeit die optimale Planungssicherheit, mit allen Vorteilen gegenüber einem (für Sie unsicheren) Kostenvoranschlag.

Autounfall Kostenvoranschlag Werkstatt ? – Besser nicht!!!

Ein Kfz-Betrieb ist zwar in der Lage, mit Hilfe eines Kostenvoranschlages die voraussichtlichen Reparaturkosten zu ermitteln. Zu beachten ist jedoch, dass der Kostenvoranschlag verbindlichen Charakter hat und keinerlei Aussagen zur merkantilen Wertminderung, zum Wiederbeschaffungswert, zur Reparaturdauer oder zum Restwert enthalten darf. Trifft Sie an dem Unfall keine Schuld, hat die Versicherung der Gegenseite die Kosten eines Gutachtens / Kosten des KFZ Gutachters zu tragen.

Nach einem unverschuldeten Autounfall sollte der Kostenvoranschlag als Grundlage der Schadensregulierung die absolute Ausnahme sein. Lediglich in so genannten Bagatellschäden, das heißt in Fällen, in denen die Reparaturkosten erkennbar unter 750,00 € liegen, dürfte ein Kostenvoranschlag nach Autounfall ausreichend sein. Wir prüfen kostenlos ob ein Bagatellschaden vorliegt !!!
Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Versicherer des Unfallverursachers mitteilt, dass ihm ein Kostenvoranschlag nach Autounfall ausreichen würde. Entscheidend ist nicht, was der Versicherer des Unfallverursachers wünscht, sondern entscheidend sind die Rechte des Geschädigten nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall.
Schon aus Gründen der Beweissicherung sollte der Kostenvoranschlag ein Ausnahmefall sein, da in erster Linie das Schadengutachten eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen beweissichernden Charakter nach einem Verkehrsunfall hat.
In aller Regel wird überdies das Autohaus den Kostenvoranschlag gegen ein angemessenes Entgelt erstellen, ohne dass ein Anspruch auf Erstattung dieser Kosten bei der regulierungspflichtigen Versicherung ohne weiteres unterstellt werden kann. Denken Sie daran: Sie haben die freie Wahl eines Sachverständigen! Lassen Sie NICHT den Sachverständigen der Versicherung des Unfallverursachers ermitteln!

Beispiel:
Kfz-Betrieb erstellt in einem Kraftfahrzeug-Schaden einen Kostenvoranschlag über 7.500,00 €. Die Versicherung erteilt hierauf Reparaturkostenfreigabe. Die tatsächlichen Reparaturkosten belaufen sich nun auf 12.000,00 €. Der Versicherer zahlt lediglich 7.500,00 € unter Hinweis auf den Kostenvoranschlag nach dem Autounfall.

Vorgehensweise:
Der Kostenvoranschlag nach dem Autounfall stellt das verbindliche Versprechen des Kfz-Betriebes an den Kunden dar, eine Reparatur zu einem fixen Preis durchzuführen. Üblich sind in der Kfz-Branche verbindliche Kostenvoranschläge, auch unverbindliche Kostenvoranschläge dürfen jedoch nur um 10% bis 15% überschritten werden.
Im Unterschied zum Kostenvoranschlag stellt das Gutachten lediglich eine Schadenprognose dar.

Bei Reparaturdurchführung sind in diesem Fall die tatsächlichen unfallbedingten Reparaturkosten maßgebend. Übersteigen die unfallbedingten Reparaturkosten also das Gutachten auch um einen hohen Betrag, sind diese zu erstatten!

Autounfall – Tipps zum Verkehrsunfall, Unfallhilfe

Autounfall, was tun? Alles was Sie nach einem Verkehrsunfall beachten sollten. 10 wichtige Punkte nach einem Autounfall, Unfallhilfe, Beweissicherung, Abwicklung, Schadenumfang, Schadenshöhe, Wertminderungsanspüche und Nutzungsausfallentschädigung.
10 wichtige Punkte nach einem Verkehrsunfall
Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einem Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt folgende Punkte beachten:

1.) Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenshöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig. Sofern jedoch ein sogenannter Bagatellschaden vorliegt (Schadenshöhe liegt nicht höher als ca. 750 Euro) dürfte als Schadensnachweis zumeist der Kostenvorschlag einer Fachwerkstatt ausreichen.

2.) Die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet, dass dem Geschädigten die ihm zustehenden Schadensersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden. Die Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet auch, dass der Unfallschaden vollständig erkannt und ggf. beseitigt werden kann. Die Beweissicherung über Schadenart und Umfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es später über den Schadenhergang oder Ärger über die Reparaturdurchführung gibt. Mit Hilfe des Gutachtens kann die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgestellt werden, so dass Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung besser belegt werden können.

3.) Beim Verkauf eines instand gesetzten Fahrzeuges die die Tatsache eines Autounfalls im Regelfall offenbarungspflichtig. Durch das Schadengutachten nebst Lichtbildern kann einem eventuellen Kaufinteressenten der genaue Schadenumfang belegt werden.

4.) Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann in der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden. Ohne unabhängigen Kfz-Sachverständigen verzichten Autofahrer häufig auf Wertminderung bis zu mehreren tausend Euro.

5.) Dem Geschädigten steht es frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf der Basis eines von ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung).

6.) Sie haben das Recht, Ihr Auto in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen.

7.) Benötigen Sie keinen Mietwagen und Ihr Fahrzeug steht Ihnen unfallbedingt nicht zur Verfügung, können Sie statt des Mietwagens Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Fahrzeugtyp. Die Eingruppierung des Fahrzeuges, nach der die Höhe des Nutzungsausfalles richtet, kann durch einen Kfz-Sachverständigen vorgenommen werden.

8.) Halten Sie die Abwicklung des Unfallschadens stets in Ihren Händen, auch wenn Ihnen insbesondere von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird. Lassen Sie es nicht zu, dass ein unabhängiger Kfz-Sachverständigen durch sogenanntes Schadenmanagement ausgeschalten wird.

9.) Zur Durchsetzung seiner Ansprüche kann der Geschädigte einen Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen – die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu tragen (Anwälte vermittelt z. B. die Arbeitergemeinschaft der Verkehrsanwälte „Deutscher Anwaltverein“)

10.) Der unabhängige KFZ-Sachverständige trägt dazu bei, dass auch die gegnerische Versicherung vor unzutreffenden Schadensersatzleistungen bewahrt wird. Dies dient allen Versicherungsnehmer, die mit Ihren Prämien letztlich die Schadenbehebung finanzieren.