Unfallauto: Unfallschaden reparieren oder Unfallwagen verkaufen?
- Soll ich mein Auto nach einem Unfall reparieren oder den Unfallwagen verkaufen?
- Soll ich den Unfallschaden reparieren lassen?
Einfache Antwort:
Es ist praktisch immer besser, das Unfallauto zu verkaufen, den Unfallschaden mit der KFZ-Versicherung fiktiv abzurechnen und dann ein anderes Auto als Ersatzwagen zu kaufen.
Die Gründe liegen auf der Hand:
Die Reparatur eines Unfallschadens muss zu 100% perfekt ausgeführt werden, damit Sie beim späteren Weiterverkauf keine allzu großen Probleme mit dem Unfallwagen haben. Doch selbst eine absolut perfekt durchgeführte Reparatur kann nicht vermeiden, dass der spätere Weiterverkauf des Autos immer mit einem Preisabschlag verbunden ist. Schließlich sind Sie verpflichtet, einen reparierten Unfallschaden beim Verkauf des Autos anzugeben. Und, Hand auf’s Herz, würden Sie gerne ein Unfallauto kaufen? Dies ist also der erste Grund, der für den Verkauf des Autos nach einem Unfallschaden spricht.
Selbst wenn Sie den Schaden nicht verschuldet haben oder Ihre Vollkaskoversicherung den Schaden übernehmen würde, ist von der Reparatur des Schadens abzuraten. Bei einem nicht selbstverschuldeten Schaden oder einem Vollkaskoschaden wird immer ein KFZ-Sachverständiger ein Gutachten über den Unfallschaden erstellen (Schadengutachten). Diesem Schadengutachten sind u.a. folgende Dinge zu entnehmen:
- Unfallauto Restwert
- Zeitwert des Fahrzeugs (aktueller Marktwert ohne Unfallschaden)
- Reparaturkosten
- Wertminderunng
Kalkulation der Schadensinstandsetzung
Dabei wird der Gutachter den Aufwand für die Schadeninstandsetzung immer so kalkulieren, dass das Auto in einen optimalen Zustand versetzt wird. Das heißt, dass der Unfallgutachter immer ausschließlich mit den Reparaturkosten einer Marken-Vertragswerkstatt kalkuliert (z.B. Arbeitslohn pro Stunde und Verwendung von neuen Marken-Ersatzteilen). Dieser Ansatz gilt sowohl bei einem Unfallwagen der erst 6 Monate alt ist, aber auch bei einem Unfallauto, dass bereits 8 Jahre alt ist. Daraus leitet sich also zwangsläufig ab, dass bei jedem Unfallschaden die Instandsetzung des Schadens deutlich billiger als im Gutachten kalkuliert, möglich ist. Für Autowerkstätten ist die Reparatur eines Unfallschadens immer ein besonders gutes Geschäft, schließlich ist die Reparaturzeit großzügig bemessen, sowohl bei Arbeitszeit und Ersatzteilen wird gut verdient und die Auslastung der Werkstatt ist gesichert. Aber zurück zur günstigen Reparatur: Durch die Möglichkeit der günstigeren Reparatur (z.B. durch die Verwendung von Gebrauchtteilen oder der Durchführung der Reparatur im Ausland) ensteht also eine Gewinnmarge für den Unfallwagenhändler. Zudem ermittelt der Gutachter den aktuellen Marktwert ohne Schaden nur mit Hilfe einer rechnerischen Fahrzeugbewertung (z.B. DAT-Bewertung oder Schwacke Liste). Je nach Auto, kann es aber sein, dass der tatsächliche Marktwert deutlich über dem Marktwert lt. Gutachten liegt. Vergessen Sie niemals: Jeder Gebrauchtwagen ist einzigartig! Der individuelle Wert kann deutlich vom errechneten Wert lt. Gutachten abweichen! Sie erkennen also, dass der Kauf eines Unfallschadens selbst über dem im Gutachten berechneten Restwert für viele Autohändler ein gutes Geschäft sein kann.
Ein Rechenbeispiel soll das Ganze verdeutlichen:
23.000 €…..Zeitwert des Fahrzeugs (aktueller Marktwert ohne Unfallschaden)
15.000 €…..Restwert des Unfallautos lt. Unfallgutachten
8.000€…..Reparaturkosten lt. Unfallgutachten
Nun kauft ein Unfallwagenhändler das Unfallauto zum Preis von von 17.500 €. Aufgrund der Verwendung von Gebrauchtteilen und der Reparatur in der eigenen, freien KFZ- Werkstatt, kostet den Autohändler die Reparatur statt der im Gutachten veranschlagten 8.000 € nur etwa 3.500 €. Er hat also alleine aus der günstigeren Reparatur des Unfallschadens bereits einen “Verdienst” von 4.500 €. Da er das Auto aber auch höher als im Gutachten angesetzt (15.000 €) eingekauft hat (nämlich für 17.500 €), verringert sich dieser Vorteil auf 2.000 €. Wenn er das Auto jetzt gut verkaufen kann (z.B. für 25.000 € statt der angesetzten 23.000 €), ergibt sich in diesem Beispiel ein satter Gewinn von insgesamt 4.000 €. Es ist also sehr deutlich zu erkennen, wieso der Ankauf von Unfallwagen für Unfallwagenhändler ein sehr gutes Geschäft ist.
Aber – das Beispiel zeigt auch, dass für Sie der Verkauf des Unfallautos immer besser ist als den Unfallwagen in einer teuren Markenwerkstatt zu reparieren und später als repariertes Unfallauto verkaufen zu müssen.
Nachträglich auftretende Mängel
Ein dritter Grund, der dafür spricht das Unfallauto zu verkaufen anstatt es zu reparieren, ist die Tatsache, dass auch bei einem reparierten Unfallschaden später immer Probleme auftauchen können. Zum Beispiel ein Wassereinbruch, weil irgendein Spaltmaß nicht bis auf den letzten Millimeter stimmt. Oder ein Motorschaden, weil der Motor doch einen heftigeren Schlag abbekommen hat als zunächst zu erkennen war. Es gibt unzählige Mängel, die erst im Nachhinein auftreten können – auch das also ein Grund, das Unfallauto zu verkaufen anstatt den Unfallschaden zu reparieren.
Preisvergleich lohnt sich
Wenn Sie ihr Unfallauto verkaufen möchten, sollten Sie unbedingt Preis vergleichen. Da jeder Unfallautohändler anders kalkuliert (siehe oben!) wird es zwangsläufig so sein, dass die Unfallwagen-Ankaufangebote für Ihr Auto sehr verschieden ausfallen. Nutzen Sie deswegen den Unfallautoverkauf-Preisvergleich. Nur so können Sie sicher sein, wirklich den besten Kaufpreis für Ihren Unfallwagen zu erhalten. Übrigens holen praktisch alle Unfallwagenhändler Unfallautos in ganz Deutschland vor Ort ab. Schließlich verfügen Sie über Unfallauto-Transporter für die Überführung von beschädigten Autos.
Die obigen Ausführungen gelten übrigens für jede Art von Unfallschaden. Egal ob Totalschaden, Rahmenschaden, Blechschaden, Überschlag oder anderer Unfallschaden – die Rechnung ist immer die Gleiche!
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