030-22 18 56 72 Kostenlose Beratung, Besichtigung bei Ihnen möglich !!! KFZ Gutachten im Haftpflichtfall kostenlos info@kfz-gutachter.team
Wie man einen Autounfall richtig der Versicherung meldet

Nach einem Unfall sollten sie ihrer Haftpflichtversicherung den Unfallschaden melden. Es ist egal, ob sie Geschädigt sind oder geschädigt wurden. Versuchen sie recht kurzfristig einen Kontakt zu ihrer Versicherung herzustellen. Am Telefon geht es bestens. Einfach die Hotline ihrer Versicherers wählen und den Mitarbeitern kurz den Sachverhalt darstellen.

Sie müssen hier nur ungefähre Angaben machen und erhalten postalische einen Fragebogen zum Verkehrsunfall.

Auch als Geschädigter sollten sie den Autounfall ihrer Versicherung melden, da der Schädiger gegebenenfalls mit einer anderen Version versucht, die Schadensregulierung ihrer Versicherung in Anspruch zu nehmen.

Sichern sie Beweise an ihrem Fahrzeug und an der Unfallstelle?

Versuchen sie alle Unterlagen zu sammeln. Es ist sehr hilfreich, wenn sie Bilder von der Unfallstelle haben. Sichern sie diese Bilder am besten zusätzlich auf einen Clouddienst, den ihr Smartphone ist nicht immer der sicherste Speicherplatz.

Das eigene Auto an der Unfallstelle sowie das Auto des Gegners zu fotografieren kann hilfreich sein, um den Schaden später mit der Versicherung abzuwickeln.

Generell gilt: Je besser die Dokumentation an der Unfallstelle, umso leichter lässt sich später der Schaden am KFZ mit der Versicherung abwickeln und die Schuldfrage klären.

Ihren Unfallschaden können sie zu Hause fotografieren. Bitte fotografieren sie lieber mehr und von allen Perspektiven. Auch sollten sie Bilder vom ganzen Fahrzeug anfertigen. Sie wissen ja nie, wie sich die Sache entwickelt.

Auf Wunsch bieten wir ihnen unseren professionellen Beweismittelsicherungsservice an. Das heißt wir fertigen Bilder an und dokumentieren den Schaden kostenlos und unverbindlich für sie.

Gehen sie zum Arzt

Gehen sie zum Arzt, am besten in die Rettungssstelle und lassen sich untersuchen. Übelkeit, Unwohlsein und Kopfschmerzen können ein Anzeichen für ein HWS-Syndrom sein. Auch wenn sie sich wohl und munter fühlen und denken sie sind unbeschadet davon gekommen, so kann es sich schnell ändern. Sie können später unter den Folgen eines Verkehrsunfalles leiden und die Erstaufnahme ist ein wesentlicher Anhaltspunkt. Scheuen sie nicht, unverzüglich zum Arzt zu gehen. Später gehen sie ja doch nicht und müssen ggf. Monate später mit den Folgen selbst klar kommen.

Benötigt man ein von beiden Unfallbeteiligten unterschriebenes Unfallprotokoll ?

Nein, nach geltendem Straßenverkehrsrecht ist es nicht erforderlich, ein von beiden Beteiligten unterschriebenes Dokument vorzulegen.

Die Schuldfrage wird auf der Grundlage der wechselseitigen Angaben sowie etwa anwesender Zeugen und ggf. durch ein unfallanalytisches Gutachten geklärt. Eine Unfallskizze kann hilfreich sein, um den Schaden am KFZ mit der Haftpflicht des Schädigers zügig abzuwickeln.

Sollte man den Schadenservice der gegnerischen Versicherung als Geschädigter in Anspruch nehmen?

Hiervon ist dringend abzuraten.

Durch den Schadenservice der gegnerischen Versicherung entgehen dem Geschädigten nach einem Unfall nur zahlreiche Ansprüche, die ihm nach dem Straßenverkehrsrecht zustehen würden.

Außerdem nutzen Versicherer gerne ihren Schadenservice als Instrument, um den Geschädigten nach einem Unfall an eine ihrer Partnerwerkstätten zu vermitteln.

Die Partnerwerkstätten wiederum können aufgrund des hohen Kostendrucks im Schadenfall kaum vernünftige Leistung bei der Reparatur der Unfallschäden am KFZ bieten.

Besser ist es also, wenn der Geschädigte nach einem Schadenfall einen eigenen Gutachter beauftragt, einen Rechtsanwalt einschaltet und von diesen professionellen Helfern die Schadenmeldung gegenüber der Versicherung abgeben lässt. Die Kosten hierfür muss er im Übrigen bei einem unverschuldeten Unfall nicht selbst tragen: Nach geltendem Straßenverkehrsrecht sind die Kosten für Gutachter und Rechtsanwalt ebenfalls von der gegnerischen Haftpflicht zu erstatten.

Eine Rechtsschutzversicherung benötigt er dazu ebenfalls nicht.

 Sollte man an der Unfallstelle die Polizei alarmieren ?

Nach dem geltenden Straßenverkehrsrecht besteht grundsätzlich keine Verpflichtung, am Unfallort im Schadenfall irgendjemanden zu alarmieren, abgesehen von einem Krankenwagen oder Notarzt, sollten Personen verletzt worden sein.

Zu Dokumentationszwecken ist es generell empfehlenswert die Polizei zur Unfalldokumentation heranzuziehen. Sie wissen ja nie, wie „dumm“ es noch laufen könnte.

kfz gutachter berlin,kfz gutachten berlin,kfz gutachter,kfz gutachten,kfz gutachter berlin tempelhof,kfz unfallgutachter wilmersdorf,unfallgutachter tempelhof,kfz unfallgutachter,kfz unfallgutachten berlin,kfz gutachter wilmersdorf,kfz gutachter berlin tempelhof,kfz gutachter berlin tempelhof,kfz sachverständiger berlin,kfz sachverständige berlin,kfz sachverstaendiger,sachverstaendiger,kfz gutachten berlin wilmersdorf,kfz gutachten berlin tempelhof,kfz gutachter berlin charlottenburg,kfz gutachter berlin mitte,kfz gutachter berlin steglitz,kfz gutachter berlin pankow,kfz gutachter berlin lichtenberg,kfz unfallgutachter berlin tempelhof,kfz unfallgutachter berlin wilmersdorf,kfz Experten,kfz Gutachter berlin lichtenberg, KFZ Bewertung, KFZ-Gutachten berlin lichtenberg, KFZ-Gutachter berlin wilmersdorf, KFZ Sachverständige berlin lichtenberg,KFZ-Unfallgutachten berlin pankow, Kfz-Sachverständiger berlin, Kfz sachverständiger, kfz gutachter berlin neukölln,kfz gutachter berlin pankow,

kfz schadensmeldung, schadensmeldung versicherung, schadensmeldung kfz, unfall schadensmeldung, versicherung schadensmeldung, haftpflichtversicherung schadensmeldung, kfz schadensmeldung formular, schadensmeldung haftpflicht formular, unfall schadensmeldung formular, schadensmeldung haftpflicht, schadensmeldung an versicherung, haftpflicht schadensmeldung formular, schadensmeldung kfz versicherung, schadensmeldung auto, kfz versicherung schadensmeldung frist, schadensmeldung bei versicherung, haftpflicht schadensmeldung, auto schadensmeldung, unfallversicherung schadensmeldung frist, schadensmeldung versicherung muster, autounfall schadensmeldung, schadensmeldung autounfall, versicherung schadensmeldung muster

Kontaktformular

Die Schadensabwickler UG haftungsbeschränkt
Dipl.-Phys.Ing. A.Wendt
Tel.: 030-22 18 56 72
Fax 030-37 71 96 55

Stützpunkt Berlin: Tel. 030-55571829
Stützpunkt Bernau: Tel. 03338-3434990
Stützpunkt Eberswalde Tel. 03334-3799970
Stützpunkt Oranienburg Tel. 03301-8674970
Stützpunkt Potsdam Tel. 0331-87014892 

Mobil 0176-86 00 96 66 (24h Schadensteam)

email: info@kfz-gutachter.team

Sie erreichen uns auf Terminabsprache an folgenden Standorten:
Zabel-Krüger-Damm 201, 13469 Berlin
Kavelweg 30, 16321 Bernau bei Berlin

-Gerne besichtigen wir auch bei Ihnen-