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Unser Tip !

Unfallauto fiktiv mit der Versicherung abrechnen und verkaufen

KFZ-Schadengutachten | Wer einen Unfall hat, sollte einen KFZ-Sachverständigen(Unfallgutachter) beauftragen ein KFZ-Schadengutachten des Unfallautos zu erstellen.

KFZ-Sachverständige sind vereidigte, neutrale KFZ-Fachleute die ein KFZ-Schadengutachten erstellen. In einem solchen Unfallfahrzeuggutachten wird der Schadenumfang am Unfallautos genau ermittelt. Der Gutachter ermittelt anhand einer umfangreichen Unfallschadenaufnahme und der Fahrzeugdaten, den Reparaturaufwand, den Restwert des verunfallten Autos sowie den Wiederbeschaffungswert des Autos (aktueller Marktwert ohne Unfallschaden).

Höherer Verkaufspreis am freien Markt möglich

Egal welchen Wert der KFZ-Sachverständige als Restwert im Unfallgutachten notiert, am freien Markt ist es fast immer möglich, den Unfallwagen zu einem deutlich höheren Preis zu verkaufen. Der Grund ist ganz einfach: Der Gutachter kalkuliert die Instandsetzung des Unfallautos so, dass das Fahrzeug mit Originalteilen in einer Fachwerkstatt wieder zu 100% in Stand gesetzt wird. Nun lassen sich Unfallautos aber z.B. auch mit Gebrauchtteilen in einer freien Werkstatt oder sogar im Ausland reparieren. Sie sehen, bei der Reparatur von Unfallschäden kann viel Geld gespart werden. Unfallautohändler sind deswegen immer sehr daran interessiert, Unfallwagen zu kaufen. Auch für Sie kann derUnfallautoankauf durch einen seriösen Unfallwagen-Händler ein gutes Geschäft sein. Schließlich erhalten Sie vermutlich einen Preis, der deutlich über dem Restwert lt. Schadengutachten liegt und außerdem können Sie den Unfallschaden fiktiv nach Gutachten mit der Versicherung abrechnen.

Vollkaskoschaden

Bei einem Vollkaskoschaden (Sie verursachen einen Unfall und Ihr Auto ist geschädigt) ist es so, dass viele Versicherungen den Gutachter bestimmen wollen. Viele KFZ-Versicherungen weisen schon in Ihren Versicherungsbestimmungen darauf hin, dass im Schadensfall ein sogenannter “Vertragssachverständiger” von der Versicherung bestimmt wird. Natürlich arbeiten die Versicherungen daran, die Aufwendungen für Unfallkosten zu senken. Neben den “Vertragssachverständigen” gibt es deswegen auch Versicherungen, die mit festen Werkstätten zusammen arbeiten, um Unfallschäden günstiger reparieren zu lassen.

Haftpflichtschaden

Bei einem Haftpflichtschaden (Ihr Auto wird ohne Ihre Schuld beschädigt) haben Sie grundsätzlich freie Gutachterwahl. Das bedeutet, dass Sie die freie Auswahl haben und einen KFZ-Sachverständigen auswählen können.

Viele Versicherungen akzeptieren (um Kosten zu sparen) bei kleineren Schäden auch einen Kostenvoranschlag eines Auto-Vertragshändlers (Vertragswerkstatt). So einen Unfallschaden-Reparaturkostenvoranschlag einer Vertragswerkstatt akzeptieren die KFZ-Versicherungen üblichweise bei geringen Schäden bis ca. 3.000 €.

Bagatellschäden

Bei Bagatellschäden (bis ca. 700 €) ist kein Unfallgutachten eines KFZ-Sachverständigen nötig. Es ist sogar so, dass Versicherungen die Kosten für ein Unfallgutachten nicht erstatten, wenn es sich um einen Bagatellschaden handelt. Natürlich könnten Sie trotzdem ein KFZ-Schadengutachten durch einen Unfallgutachter anfertigen lassen, allerdings müssen Sie die Kosten dafür selber tragen. Bei einem Bagatellschaden reicht also ein Kostenvoranschlag einer Auto-Vertragswerkstatt oder auch einer freien KFZ-Meisterwerkstatt aus.