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Was ist ein Kfz Gutachten und was macht ein KFZ Gutachter in Eberswalde?

Ein Kfz Gutachten ist eine von einem Sachverständigen abgegebene, nachprüfbare und nachvollziehbare Beurteilung eines Schadens. Die Erstellung von Gutachten erfolgt grundsätzlich neutral, unabhängig und weisungsfrei. Kfz Gutachten in Eberswalde werden von ihrer Beschaffenheit her so erstellt, dass der vorliegende Sachverhalt auch für den Nichtfachmann lesbar und verständlich dargestellt wird. Im Gegensatz zum Kostenvoranschlag liegt das Prognoserisiko im Falle von Kfz Gutachten Eberswalde beim Sachverständigen. Stellt sich später bei der Reparatur unerwartet ein höherer Schaden heraus, so sind die tatsächlich anfallenden unfallbedingten Reparaturkosten für die Regulierung maßgebend. Der Sachverständige untersucht zusätzlich eingetretene Schäden und erstellt eine detaillierte Reparaturkostenausweitung.

Sollten Sie am Unfall keine Schuld tragen, so werden die Kosten für die Erstellung eines Kfz Gutachtens ab einer Schadenhöhe von ca. 750 Euro von der regulierenden Versicherung übernommen.

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Sie erreichen uns telefonisch in unserem Stützpunkt Eberswalde

 03334- 37 999 70

Kfz Gutachter Eberswalde und Brandenburg

Sie hatten einen unverschuldeten Unfall und suchen einen unabhängigen Kfz Sachverständigen / Kfz Gutachter im Raum Eberswalde – Brandenburg?

Wir erstellen Ihr Gutachten innerhalb von 24-48h!

Sparen Sie lange Anfahrtswege und Zeit! Wir nehmen den Schaden direkt bei Ihnen zu Haus oder am Arbeitsplatz auf. Sofern Sie keine Schuld am Unfall tragen, rechnen wir unsere kompletten Kosten mit der gegnerischen Versicherung ab.

Ihre Vorteile

  • Bürozeiten: Mo. – Fr. 8:00 – 17:00

  • Direktanbindung an Versicherungsnetz

  • 2 Standorte in Berlin und Umgebung

  • Flexible und kurzfristige Termine – auch am Wochenende

  • Schadengutachten und Unfallgutachten

  • Vor-Ort-Servie – Wir kommen auch zu Ihnen

  • 24H Service! Wir besichtigen auch nach 18:00 Uhr und an Wochenenden

Um als Betroffener eines Verkehrsunfalls nicht auch noch finanziell benachteiligt zu werden, sollten Sie sich an einen unabhängigen Kfz Gutachter wenden, der den Schaden an Ihrem Fahrzeug in einem Schadengutachten bzw. Unfallgutachten exakt und neutral feststellt.

Kfz Gutachter Eberswalde & Umgebung

Mit einem qualifizierten Kfz Gutachten können Sie Ihren Schadenersatzanspruch bei der Versicherung des Unfallverursachers geltend machen. Bei uns sind Sie in besten Händen – wir sind gerne für Sie in Eberswalde da.

Hatten Sie einen Verkehrsunfall in Eberswalde?

Wir helfen Ihnen mit Erfahrung und Sachverstand!

Der Schwerpunkt unserer täglichen Arbeit liegt dabei in der Unfallschadenbegutachtung. Wir sind daher Ihre kompetenten und zuverlässigen Schadenexperten, wenn es um die Erstellung eines Unfallgutachtens in geht.

Nur mit einem qualifizierten Gutachten können Sie Ihre kompletten Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend machen!

Wir stehen Ihnen hierfür 365 Tage im Jahr an 24 Stunden täglich zur Verfügung.

Wir erstellen professionelle Schadengutachten

In den von uns erstellten Gutachten werden alle Faktoren, die zu einer reibungslosen Schadenregulierung bzw. juristischer Geltendmachung erforderlich sind, ermittelt. Es werden neben den Reparaturkosten, einer Fahrzeugbewertung und der Reparaturdauer auch eine eventuelle Wertminderung, der Restwert des Fahrzeuges, die Nutzungsausfallentschädigung und die Wiederbeschaffungsdauer dargelegt.

In den von uns erstellten Schadengutachten werden die neuesten Gesetzesänderungen und Rechtsprechungen berücksichtigt.

Des Weiteren beinhaltet das Unfallgutachten eine digitale Lichtbilddokumentation, in der das Fahrzeug und dessen Beschädigungen aufgezeigt werden. Etwaige Umbauten, wie z. B. Fahrzeugtieferlegungen, Leichtmetallfelgen und sonstige wertbeeinflussende Faktoren werden bei der Gutachtenerstellung von uns berücksichtigt.

Fahrzeugbegutachtung bei Ihnen vor Ort in Eberswalde

Die Fahrzeugbesichtigung erfolgt dabei auf Wunsch direkt bei Ihnen vor Ort oder Ihrer Werkstatt – selbstverständlich auch an Wochenenden und Feiertagen.

Ihre Rechte als Geschädigter eines Unfalls

  1. Schadenfeststellung durch einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen
  2. Schadenabwicklung durch einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens
  3. Reparatur Ihres Fahrzeuges in der Werkstatt Ihres Vertrauens
1. Schadenfeststellung durch einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen

Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen, heißt es so treffend. Aber nicht wenn Sie Geschädigter bei einem Verkehrsunfall sind. Dann steht es Ihnen nämlich grundsätzlich frei, einen Sachverständigen Ihrer Wahl hinzuzuziehen. Dieser hilft Ihnen dabei, Ihre Ansprüche geltend zu machen.

Ein Unfallgutachter sichert die Beweise, stellt den Umfang und die Höhe des Schadens fest, ermittelt eine eventuelle Wertminderung, den Restwert, den Wiederbeschaffungswert und sagt Ihnen, wievielNutzungsausfallentschädigung Ihnen zusteht.

Das gilt auch für den Fall, dass die Versicherung des Unfallverursachers bereits einen eigenen bzw. einen freien Sachverständigen beauftragt hat. Selbst dann, wenn dessen Gutachten schon vorliegt.

Die Kosten für das Unfallgutachten muss die Versicherung des Unfallverursachers (Schädigers) grundsätzlich übernehmen.

Eine Ausnahme stellt ein sogenannter Bagatellschaden dar. Hier reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag bzw. ein Kurzgutachten aus, welches Sie selbstverständlich von uns bekommen können. Es ist aber nicht immer klar erkennbar, ob tatsächlich nur ein Bagatellschaden vorliegt.

Deshalb fragen Sie uns!

Wir helfen Ihnen, die für Ihren Schadenfall richtige Entscheidung zu treffen.

Wenn Sie den Schaden an Ihrem Fahrzeug nicht reparieren lassen wollen, sondern die Auszahlung der veranschlagten Reparatursumme an Sie bevorzugen, ist ein Kfz-Gutachten die beste Grundlage dafür (fiktive Schadensabrechnung). Aber bitte beachten Sie: Die Mehrwertsteuer wird in diesem Fall von der Gesamtsumme abgezogen.

2. Schadenabwicklung durch einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens

Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche können Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauftragen.

Auch hier gilt: Die Anwaltskosten sind von der Versicherung des Unfallverursachers grundsätzlich zu übernehmen.

Ein Anwalt berät Sie umfassend in allen Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit einer Schadensregulierung stehen und sorgt dafür, dass Ihre berechtigten Forderungen durchgesetzt werden.

3. Reparatur Ihres Fahrzeuges in der Werkstatt Ihres Vertrauens

Sie dürfen Ihr Fahrzeug grundsätzlich in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren lassen. Nur Ihre Fachwerkstatt garantiert Ihnen eine technisch einwandfreie Reparatur und damit auch die Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeugs.

Versicherungen haben kein Recht, Ihnen als Geschädigten eine Werkstatt vorzuschreiben.

Gehen Sie auf derartige Vorschläge der gegnerischen Versicherung nicht ein. Auch nicht, wenn man Ihnen ein umfangreiches „Schadensmanagement“ anbietet, bei dem Sie sich um nichts kümmern müssen – winken Sie dankend ab. Sie haben sonst keine Kontrolle, wer Ihr Fahrzeug repariert, und ob die Reparatur nach den Richtlinien des Herstellers erfolgt.

Eine Ihnen nach der Reparatur vielleicht zustehende Wertminderung gerät dann schnell in Vergessenheit. Lassen Sie sich, mit welchen Versprechungen auch immer, in keine unbekannte Werkstatt locken. Bestehen Sie auf eine Reparatur in einer Werkstatt Ihres Vertrauens.

Haftpflichtschaden

Als Haftpflichtschaden bezeichnet man einen Schaden, bei dem Sie als Beteiligter nicht der Verursacher, sondern der Geschädigte sind, d. h. wenn Fremdverschulden vorliegt.

Im Haftpflichtschadenfall muss der Verursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung den gesamten unfallbedingten Schaden des Geschädigten ersetzen (§ 249 BGB). Der Geschädigte ist so stellen, als wäre derHaftpflichtschaden nie eingetreten. Der Geschädigte hat dabei die Wahl, ob der Schadenersatz durch Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes oder durch Auszahlung des den dazu erforderlichen Geldbetrag erfolgen soll.

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie gegenüber dem Schadenverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung ein Schadenersatzanspruch. Diesen Anspruch müssen Sie nachweisen!

Haftpflichtschaden? Gutachten erstellen lassen!

Um den Ihnen entstandenen Schaden geltend machen zu können, müssen Sie Ihre Ansprüche belegen. Das machen Sie am besten, indem Sie von einem Sachverständigen ein Kfz-Schadengutachten erstellen lassen. Dort werden alle schadensrelevanten Positionen beziffert.

Mit einem Kfz-Schadengutachten werden die Schadensart und die Schadenshöhe festgestellt. Im Weiteren werden ggfs. der Wiederbeschaffungswert, der Restwert, eine eventuell eingetretene Wertminderung und dieNutzungsausfallentschädigung ermittelt.

Das Gutachten ist zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche beim Schadenverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung erforderlich.

Die Gutachtenkosten werden dabei von der Versicherung des Unfallverursachers grundsätzlich übernommen!

Unter anderem können folgende Schadenersatzansprüche aus einem Haftpflichtschadenfall entstehen, die durch die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers abgedeckt werden:

  • Gutachtenkosten
  • Sachschaden am Fahrzeug
  • Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall
  • Anwaltskosten
  • Auslagenpauschale
  • Sachschaden an anderen Gegenständen (Brille, Uhr, Kleidung, Ladung)
  • Abschlepp- und Bergungskosten
  • Ab- und Anmeldekosten
  • Standkosten
  • Verdienstausfall
  • Finanzierungskosten
  • Entsorgung
  • Arztkosten
  • Haushaltsführungskosten
  • Folgeschäden die im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall stehen

Wenn Sie nach einem unverschuldeten Unfall komplett entschädigt werden wollen, so sollten Sie immer einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen und einen Rechtsanwalt beauftragen. So stellen Sie sicher, dass Sie auch das erhalten, was Ihnen zusteht und Sie durch den Unfall keinen finanziellen Nachteil haben. Wir können Ihnen helfen.

Kontaktformular

Die Schadensabwickler UG haftungsbeschränkt
Dipl.-Phys.Ing. A.Wendt
Tel.: 030-22 18 56 72
Fax 030-37 71 96 55

Stützpunkt Berlin: Tel. 030-55571829
Stützpunkt Bernau: Tel. 03338-3434990
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Stützpunkt Potsdam Tel. 0331-87014892 

Mobil 0176-86 00 96 66 (24h Schadensteam)

email: info@kfz-gutachter.team

Sie erreichen uns auf Terminabsprache an folgenden Standorten:
Zabel-Krüger-Damm 201, 13469 Berlin
Kavelweg 30, 16321 Bernau bei Berlin

-Gerne besichtigen wir auch bei Ihnen-

mehr Information

http://unfallanalyse-berlin.com/unfallrekonstruktion

http://unfallforensik.com/kfz/

http://schadensabwicklung.eu/unfall/


KFZ Gutachter .team sind der kompetente und versicherungsunabhängige KFZ Gutachter in Angermünde, Barnim, Bernau, Prenzlau, Bad Freienwalde, Eberswalde, Brandenburg, Cottbus, Dahme-Spreewald, Lübben, Elbe-Elster, Herzberg, Frankfurt (Oder), Havelland, Rathenow, Seelow, Märkisch-Oderland, Oberhavel, Oranienburg, Oberspreewald-Lausitz, Senftenberg, Oder-Spree, Beeskow, Ostprignitz-Ruppin, Neuruppin, Potsdam, Potsdam-Mittelmark, Bad Belzig, Prignitz, Perleberg, Spree-Neiße, Forst, Telto-Fläming, Luckenwalde, Uckermark

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