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Was tun, wenn die KFZ Versicherung nicht zahlt ?

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Täglich werden tausende mehr oder minder schwere Verkehrsunfälle auf deutschen Landstraßen, Autobahnen und Co. verursacht. Beim weit überwiegenden Teil handelt es sich ausschließlich um Sachschäden, doch auch diese können entsprechende Entschädigungssummen hervorbringen. Rechtsstreitigkeiten sind an der Tagesordnung, vor allem dann, wenn Personen geschädigt werden und die Frage nach Schadenersatz von vielen Faktoren abhängt. Doch wann darf die Kfz-Versicherung eine Zahlung überhaupt verweigern? Und mit welchen Konsequenzen?

Die einzige Autoversicherung, ohne die in Deutschland nichts läuft, ist die Kfz-Haftpflichtversicherung. Ohne diese können Sie Ihr Fahrzeug nicht amtlich zulassen, sie ist Voraussetzung und das nicht ohne Grund. Versichert ist hierbei nämlich das Fahrzeug selbst, nicht Sie als Fahrer oder Halter. Sie leistet dann, wenn Sie einen Verkehrsunfall verschuldet haben und dem Unfallopfer gegenüber zu Schadenersatz verpflichtet sind. Damit ist also sichergestellt, dass Unfallgeschädigte in jedem Fall eine Möglichkeit haben, ihre Ansprüche durchzusetzen.

Gründe dafür, dass eine Kfz-Versicherung nicht leistet, sind etwa:

  • Mangelnde Deckung: In der Kaskoversicherung gibt es diverse Unterschiede zwischen den Policen der einzelnen Versicherungen.
  • Unfallvoraussetzungen: Auch unterscheiden sich die Voraussetzungen, wenn es etwa darum geht, ob ein Schaden „fahrlässig“ oder aber „grob fahrlässig“ verursacht wurde.
  • Zu späte Unfallmeldung: Im Normalfall gilt bei einem Verkehrsunfall die Frist von sieben Tagen ab dem Unfalldatum. Stehen damit Todesfälle im Zusammenhang, muss das Ganze binnen 48 Stunden der Versicherung gemeldet werden. Natürlich gibt es auch Fälle, wo die Regulierung schlichtweg andauert und sich durch neue Gutachten, Schuldzuweisungen und dergleichen immer neue Sachverhalte ergeben und die Sache verschleppt wird. Es ist also nicht damit getan, der Versicherung alle nötigen Unterlagen und Dokumente zu übersenden und diese den Rest erledigen zu lassen. Vielmehr sollten Sie ständig nachfragen und sich über den aktuellen Bearbeitungs- und Sachstand informieren lassen.
was tun wenn die Versicherung nicht zahlt

So gehen Sie vor, wenn die Versicherung die Zahlung verweigert

Sie sollten davon ausgehen, dass Versicherungen ihre eigenen Vertragswerke genauestens kennen und jeder Einzelfall geprüft wird. Die Chancen, dass Sie beispielsweise mit kleineren Bagatellschäden trotzdem „durchkommen“, sind nicht unbedingt hoch. Grundsätzlich muss die Versicherung darlegen und begründen, weshalb diese nach eigener Auffassung für den gemeldeten Versicherungsfall nicht eintreten muss. In vielen Fällen geht es um Formfragen, also um fehlende Unterlagen oder beispielsweise Nachfragen zum Unfallhergang

Gut zu wissen:Erste Versicherungsreaktion ist nicht in Stein gemeißelt

Die erste Reaktion der Versicherung muss so also nicht zwangsläufig stehenbleiben, vielmehr ist Ihr Einsatz gefordert.

Die KFZ Versicherung arbeitet im Eigeninteresse, jegliche Handlung (ob freundlich oder abweisend) fördert nur den Zweck die Schadenssumme zu drücken oder sogar den Schaden abzuweisen. Achten sie auf jede Formulierung und Darstellung die von ihnen abgefordert wird.

Sie haben einen Schadensersatzanspruch gegen die Versicherung des Unfallverursachers. Lassen sie sich nicht kleinkriegen, denn ihnen steht im Schadensersatzanspruch ein freier KFZ Gutachter und Fachanwalt für Verkehrsrecht zu.

Je nachdem, um welche Schadenssumme es geht und welche Konsequenzen drohen, lohnt die Beauftragung eines Rechtsanwalts. Speziell im Verkehrsrecht versierte Rechtsanwälte haben eine Zusatzausbildung absolviert und nennen sich „Fachanwalt für Verkehrsrecht“.

Jetzt müssen Sie abschätzen, wie hoch Ihre tatsächlichen Erfolgschancen wirklich sind. Nicht in jedem Fall lohnt der Gang zum Rechtsanwalt. Insbesondere dann nicht, wenn die fragliche Schadenssumme überschaubar ist. Denn in den meisten Fällen werden Straßenverkehrsrechte vor dem Amtsgericht verhandelt. Hier herrscht kein Anwaltszwang, Sie könnten sich also theoretisch selbst verteidigen. Allerdings ist davon abzuraten, denn im Verkehrsrecht gibt es diverse Sonderfälle und Abwägungen, die nur ein Fachmann wirklich überblicken kann.

  1. Überprüfen Sie zunächst, ob Sie den Schaden ausreichend nachgewiesen haben. Werkstattrechnungen im Original, Gutachten und dergleichen genügen.
  2. Erinnern Sie die Versicherung höflich, aber bestimmt an die „baldige Erledigung“ des Schadenfalls. Es empfiehlt sich, dass Sie in diesem Schreiben nochmals auf die Dringlichkeit der Zahlung hinweisen und notfalls die wichtigsten Punkte zusammenfassen, die Ihnen zugutekommen.
  3. Dauert der Vorgang weiter an und erhalten Sie auch telefonisch keine weiteren Angaben, lohnt die Einschaltung der versicherungseigenen Beschwerdeabteilung. In der Praxis hat sich dies bewährt, da Akten danach mit höherer Priorität bearbeitet werden.
  4. Hilft auch das nichts, sollten Sie den Fall Ihrer Rechtsschutzversicherung vortragen und um Kostenübernahme bitten. In der Situation können Sie sich an einen versierten Fachanwalt für Verkehrsrecht wenden, teil nötigenfalls den Rechtsweg beschreitet.
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Tipp:Unfallgeschädigte haben freie Sachverständigen-Wahl

Als Unfallgeschädigter haben Sie grundsätzlich freie Wahl, was den Kfz-Sachverständigen angeht. Dieser erstellt als unabhängige Instanz ein Schadengutachten. In der Praxis stellt dieser seine Leistung auch direkt der gegnerischen Versicherung in Rechnung. Lehnen Sie deshalb das Angebot der Versicherung ab, die komplette Regulierung samt Gutachter zu übernehmen.

Vorsicht, wenn die KFZ Versicherung nur um einen Kostenvoranschlag von einer Werkstatt bittet.

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