Die Kosten des KFZ Sachverständigen werden unterschiedlich beurteilt.
Generell gilt eine Bagatellgrenze von unter 750 Euro (regional 1.000 Euro)
Veröffentlichung des BVSK zur Bagatellgrenze als *.pdf Dokument
Die Kosten des KFZ Sachverständigen werden rechtlich nach der vom BVSK e.V. ermittelten Honorarbefragung zugrunde gelegt.
BVSK Honorarbefragung 2015 als *.pdf
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