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Rückwärtsfahrer sind bei Unfällen zunächst schuld

Beim Einlegen des Rückwärtsgangs ist besondere Vorsicht geboten. Denn bei einem Unfall trägt man zunächst die volle Schuld. Sogar dann, wenn man vor dem Crash zum Stehen kommt.

Autofahrer sollten beim Rückwärtsfahren sehr vorsichtig agieren. Denn bei Unfällen im Rückwärtsfahren gilt der Anscheinsbeweis, sagt Daniela Mielchen, Verkehrsrechtsexpertin aus Hamburg. «Das heißt, man hat zunächst voll Schuld.» Dem anderen Beteiligten muss eine mögliche Mitschuld am Sachverhalt nachgewiesen werden, erläutert sie. Das gilt in der Regel auch für das Ein- und Ausparken.

 

Einweiser hilft beim rückwärts Ausparken

«Autofahrer sollten immer darauf achten, ob alles frei ist», betonen die Experten. Das gilt für den Bereich hinterm Auto, aber auch für die Fahrzeugseiten. Wer rückwärts aus einer Parklücke oder einer Einfahrt navigiert, sollte sich nicht auf aufmerksame Autofahrer auf der Straße verlassen. Selbst beim vorsichtigen Reintasten ist man im Fall eines Crashs wohl schuld, wenn der Verkehr auf der Straße nicht komplett zu überblicken war. «Da ist ein Einweiser ratsam.»

 

Fahrer können trotz rechtzeitigem Bremsen schuld sein

Selbst wenn man kurz vor der Kollision zum Stehen kommt, liegt die Schuld mitunter bei einem. Wir weisen hier auf zwei Urteile des Landgerichts Bochum (Az.: I-10 S 107/08) und Landgerichts Saarbrücken (Az.: 13 S 14/10) hin, bei denen das Gericht wegen eines zeitlich und räumlich engen Zusammenhangs zwischen Rückwärtsfahren und Kollision die Schuld beim Rückwärtsfahrer sah.

 

Rückwärtsfahren: Wo es grundsätzlich verboten ist

Grundsätzlich ist Rückwärtsfahren auf dem rechten Fahrbandrand erlaubt, in Einbahnstraßen nur zum Ein- und Ausparken. Verboten ist es auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen. Dort ist das hochgefährlich und wird entsprechend sanktioniert: In der Ein- und Ausfahrt kostet es 75 Euro, auf dem Seitenstreifen 130 Euro Bußgeld. Dazu gibt es je einen Punkt in Flensburg. Wer auf der Fahrbahn rückwärtsfährt, wird mit 230 Euro zur Kasse gebeten, bekommt zwei Punkte und dazu einen Monat Fahrverbot. Wer andere dabei gefährdet, macht sich strafbar.

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Unser Tip

Fahren sie in eine Parklücke rückwärts ein, so fahren beim rausfahren aus dem Parkplatz immer vorwärts raus. Somit vermeiden sie die Hauptursache bei Parkplatzunfällen, da meist beim ausparken, die Sicht eingeschränkt ist und selten der fließende Verkehr beachtet werden kann.

Schon beim normalen Fahren mit dem Auto ist stete Vorsicht angesagt. Wer den Rückwärtsgang einlegt, muss gleich doppelt aufpassen. Kommt es zu einem Unfall, trägt der Zurücksetzende fast immer die Hauptschuld.

Beim Rückwärtsfahren ist außerordentliche Vorsicht geboten. Kommt es zu einem Unfall, trägt der Zurücksetzende die Hauptverantwortung. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf nun in einem Urteil erneut bekräftigt.

In dem verhandelten Fall wollte ein Autofahrer rückwärts aus einer Parkbucht fahren. Auf der Fahrbahn stoppten daraufhin mehrere Fahrzeuge, um das Ausparken zu ermöglichen. Ein hinter der Kolonne sich nähern der Opel-Fahrer setzte jedoch zum Überholen der Fahrzeugschlange an und kollidierte an deren Ende mit dem zurücksetzenden Fahrzeug.

Das Gericht wies dem ausparkenden Fahrer die überwiegende Schuld an dem Unfall zu, da er seine Sorgfaltspflicht verletzt habe. Das Argument: Hätte er während des Zurücksetzens den Raum hinter seinem Fahrzeug beobachtet, wäre es nicht zum Unfall gekommen. Allerdings muss auch der Opel-Fahrer ein Drittel des Schadens tragen, da er mit dem Überholen der Kolonne die sogenannte Betriebsgefahr seines Fahrzeugs erhöhte. (Az.: I-1 U 149/10)

Allgemeines zum Rückwärtsfahren

Mit dem Auto rückwärts einparken – eine Disziplin, die nicht jeder Fahrschüler unbedingt gern in seiner Fahrprüfung zur Aufgabe hat, auch wenn jeder Fahranfänger dies bei seinen Fahrstunden zu lernen hat. Häufig kommt es beim Rückwärtsfahren zum Unfall, weil der Fahrer etwa den Bereich hinter sich nicht richtig einsehen konnte oder er den Abstand falsch einschätzt. Ein schwieriges Unterfangen also. Lesen Sie daher welche Bußgelder drohen und was Sie beim Rückwärtsfahren beachten sollten.

Tatbestand Bußgeld Punkte
Beim Zurücksetzen die allgemeine Sorgfaltspflicht missachtet 35 EUR
Andere Verkehrsteilnehmer beim Rückwärtsfahren gefährdet 80 EUR 1

Inhaltsverzeichnis

  • 1 Rückwärtsfahren in der StVO
    • 1.1 Rückwärtsfahren – So geht’s
      • 1.1.1 Rückwärtsfahren mit dem Lkw
  • 2 Rückwärtsfahren erlaubt und nicht erlaubt?

Rückwärtsfahren in der StVO

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In § 9 der StVO ist das Rückwärtsfahren zusammen mit den Themenbereichen Abbiegen und Wenden reglementiert. Darin steht

Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.

Es ist also beim Rückwärtsfahren äußerste Vorsicht geboten. Gerade in Stresssituationen kann ein Fahrer schnell in Panik geraten und es kommt zu einem Unfall beim Rückwärtsfahren, weil etwa ein Poller an- oder überfahren wird. Doch es kann durchaus auch Schlimmeres passieren und ein Mensch dabei verletzt werden.

Daher gilt beim Rückwärtsfahren mit Auto, Anhänger oder LKW die Devise, sich mit seinem Fahrzeug so zu verhalten, dass kein anderes Fahrzeug oder etwa Fußgänger dabei gefährdet werden.

Wenn möglich, kann auch ein Einweiser (z. B. ein Mitfahrer) beim Rückwärtsfahren behilflich sein und winken sowie mit anderen Handbewegungen Informationen dazu anzeigen, wie viel Platz dem Fahrer noch bleibt oder ob andere Fahrzeuge oder Personen im Weg sind.

Rückwärtsfahren – So geht’s

Neben der Vorsicht, ist aber auch ein permanentes Zurückschauen beim Rückwärtsfahren wichtig. Innen- und Außenspiegel sollten ständig im Blick sein, um alles gut sehen zu können. Mittlerweile helfen Rückfahrkamerasdabei, das Geschehen hinter dem Auto einzusehen. Andere Rückfahrhilfen machen sich mit Pieptönen bemerkbar, wenn Sie zu nah an einen Gegenstand herangefahren sind.

Manchmal ist es auch erforderlich, einmal aus dem Wagen auszusteigen und sich die Lage anzuschauen. Besonders dann, wenn das Rückwärtsfahren ohne Einweiser vollzogen wird. Weiterhin sollte nicht schneller alsSchrittgeschwindigkeit gefahren werden und auch die Bremsbereitschaft ist zu gewährleisten, falls ein sofortiges Anhalten notwendig ist. Daher ist auch ein vorsichtiges Anfahren sinnvoll.

Nehmen Sie also Hilfe an, auch wenn dies ein Passant auf dem Gehweg übernimmt und lassen Sie sich nicht stressen: Die Dauer ist beim Rückwärtsfahren nicht wichtig, sondern viel mehr die Sicherheit.

Rückwärtsfahren mit dem Lkw

Natürlich ist beim Lkw das Rückwärtsfahren wesentlich schwieriger, als bei einem normalen Pkw. Hier kann einEinweiser besonders von Vorteil sein, da ein Lkw nur Seiten- und keinen Rückspiegel besitzt. Gleiches gilt für das Rückwärtsfahren mit dem Anhänger. Auch hier ist Hilfe anzunehmen, denn ist der Anhänger geladen, kann sich dasFahrgefühl verändern, vor allem, wenn man das Fahren mit einem Anhänger noch nicht gewohnt ist.

Rückwärtsfahren erlaubt und nicht erlaubt?

Beim Rückwärtsfahren kann es schnell einmal zu einem Unfall kommen – deshalb sollten Sie immer nach der allgemeinen Sorgfaltspflicht handeln.

Rückwärts zu fahren, ist natürlich nicht an allen Straßenbereichen erlaubt, wo es verboten ist, finden Sie in dieser Liste:

  • Rückwärtsfahren auf der Autobahn ist strengstens verboten.
  • Im Allgemeinen ist das Rückwärtsfahren in und entgegen der Fahrtrichtung unzulässig.
  • Rückwärtsfahren an unübersichtlichen Abschnitten ist vor allem deshalb nicht empfehlenswert, weil dadurch der nachfolgende Verkehr gefährdet werden kann.

Der Bußgeldkatalog erhebt natürlich auch Strafen bei einer Zuwiderhandlung, wenn ein Auto beim Versuch rückwärts zu fahren einen Unfall oder eine Gefährdung verursacht. So werden 35 Euro fällig, wenn die allgemeine Sorgfaltspflicht beim Zurücksetzen nicht beachtet wurde und sogar 80 Euro und ein Punkt, wenn andere Verkehrsteilnehmer beim Rückwärtsfahren gefährdet wurden.

Erlaubt ist das Rückwärtsfahren in diesen Situationen:

  • Rückwärtsfahren ist erlaubt, wenn nachweislich keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, das ist besonders in verkehrsberuhigten Zonen der Fall.
  • Rückwärts zu fahren, ist in der Einbahnstraße nur beim Ein- und Ausparken zulässig.
  • Kommen zwei Fahrzeuge auf einer schmalen Straße nicht aneinander vorbei, so muss einer von ihnenRückwärtsfahren, um Platz zu schaffen. Dabei ist es sinnvoll, wenn das kleinere und wendigere Fahrzeug, den Rückwärtsgang einlegt oder jenes, das mehr Bewegungsfreiheit an seiner Stelle hat. Am besten fahren Sie, wenn Sie sich kurz darüber verständigen, wer sich zurückzieht.

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