Die gegnerische Versicherung schickt einen eigenen KFZ Gutachter
und ab jetzt ist der Ton nicht mehr freundlich….
KFZ Versicherungen sehen das KFZ Gutachten eines freien und unabhängigen KFZ Gutachters zuerst unter den Gesichtspunkten der Kosten – deshalb würden sie lieber darauf verzichten
Nicht selten kommt es vor, das die Versicherung einen eigenen KFZ Gutachter mit der Überprüfung der Kosten beauftragen. Sie brauchen davor keine Angst haben, der KFZ Gutachter der Versicherung wird freundlich und nett sie in einem persönlichen Gespräch verwickeln, um ihnen alternative und selbstverständliche preiswerte Reparaturmöglichkeiten aufzuzeigen.
Seien sie an dieser Stelle vorsichtig mit Äußerungen zum Fahrzeug. Nicht jede Frage müssen sie beantworten. Fragen sie lieber nach, wie sie die Frage verstehen sollen oder in wieweit dir Frage mit den Beschädigungen zusammenhängt. Bei einem Bagatellschaden muss der Versicherungsgutachter keine Bilder vom Servicecheckheft machen.
Unterschrieben wird auch nichts !!! Lassen sie sich das erstellte KFZ Gutachten von der Versicherung zusenden und widersprechen diesen innerhalb von 14 Tagen und suchen sich einen freien und unabhängigen KFZ Gutachter der ihr Fahrzeug bewertet.
Sobald die Werkstatt einem Geschädigten ein Schadengutachten empfiehlt, schützt sie sich selbst. Denn der Kunde darf sich auf die Richtigkeit des Gutachtens verlassen; Rechnungskürzungen durch den Versicherer werden dadurch erschwert.
Das Gutachten beim Haftpflichtschaden ist für den Geschädigten eine schadenrechtliche Selbstverständlichkeit. Er darf, wenn der Schaden die Bagatellgrenze übersteigt, auf Kosten des Schädigers eine solche Expertise zur Schadenhöhe und zum Beseitigungsweg erstellen lassen. Die Bagatellgrenze wird von der Rechtsprechung zwischen 750 Euro bis neuerdings auch 1.000 Euro gesehen.
Der Hintergrund ist die Waffenungleichheit zwischen dem Geschädigten auf der einen Seite und dem mit eigenen technischen Mitarbeitern und entsprechenden Dienstleistern ausgestatteten Versicherer auf der anderen Seite. Nun wenden Versicherer gern ein, der Geschädigte habe bei Reparaturfällen doch die Fachleute aus der Werkstatt auf seiner Seite. Deshalb genüge ein Kostenvoranschlag. Und es erfüllt manche Werkstatt mit Stolz, dass ihr die Sachverständigenrolle zugewiesen wird.
Doch das ist zu kurz gedacht. Ungezählt sind die Vorgänge, bei denen der Versicherer behauptet, diese oder jene Position in der Rechnung sei überflüssig. Empfiehlt die Werkstatt dem Geschädigten ein Schadengutachten, schützt sie sich selbst. Denn: Der Versicherer bezahlt niemals die Rechnung der Werkstatt. Er erstattet dem Geschädigten die Kosten der Reparatur, aufgrund der Abtretung oder der Reparaturkostenübernahmeerklärung auf das Konto der Werkstatt.
Wenn man diesen Unterschied verinnerlicht, wird der Wert des Gutachtens klar erkennbar. Der Geschädigte darf sich auf das Schadengutachten verlassen. Es ist ja gerade sein Sinn, dem Geschädigten aufzuzeigen, was zur Schadenbeseitigung zu tun ist. Dann wäre es schlichtweg widersinnig, das Vertrauen des Geschädigten in die Expertise nicht zu schützen.
Alles nach Gutachten
Erteilt der Geschädigte der Werkstatt den Auftrag, so zu reparieren, wie es der Schadengutachter vorgesehen hat, ist er vor den „Das war aber nicht nötig“-Einwendungen des Versicherers gefeit. Die Werkstatt macht bei der direkten Abrechnung mit dem Versicherer ja die abgetretenen Ansprüche des Geschädigten geltend. Folglich kann der Versicherer auch der Werkstatt gegenüber den „Nicht nötig“-Einwand nicht bringen.
So sagt das Urteil des LG Wuppertal vom 25.10.2012 – 9 S 280/11: Für die schadenrechtliche Erforderlichkeit der Beilackierung kommt es nicht auf Erkenntnisse an, die nach der Reparatur gewonnen werden. Die Situation des Geschädigten zum Zeitpunkt des Reparaturauftrages ist zu beurteilen. Das Schadengutachten ist die Grundlage.
Genauso entschied das LG Memmingen mit Urteil vom 25.02.2015 – 11 S 1713/14: Hat der Schadengutachter die Beilackierung vorgesehen und der Geschädigte den Reparaturauftrag auf der Grundlage des Gutachtens erteilt, kommt es nicht mehr darauf an, ob sie technisch notwendig war.
Ein weiteres Beispiel gibt das Urteil des AG Fürstenwalde/Spree vom 09.07.2014 – 26 C 299/13. Der Versicherer bestritt nicht, dass die Heckklappe zu erneuern war. Er meinte jedoch, die Gummidichtung aus der beschädigten Klappe hätte in der neuen wiederverwendet werden müssen. Dazu das Gericht: „Der Kläger durfte die vom Sachverständigen kalkulierten Reparaturkosten für erforderlich halten und nach diesen Maßgaben reparieren lassen. Dies hat er unstreitig auch getan. Auch das Bestreiten der Erforderlichkeit des Austauschs der Heckklappendichtung ist unerheblich, nachdem der Sachverständige dies im Schadengutachten als erforderliche Reparaturmaßnahme kalkuliert und die Reparaturfirma entsprechend repariert hat.“
Ganz aktuell hat auch das AG Berlin-Mitte mit Urteil vom 23.09.2015 – 18 C 3143/15 so entschieden, als der Versicherer Reparaturschritte für überflüssig hielt.
Was ist ein Kfz Gutachten?
Ein Kfz Gutachten ist eine von einem Sachverständigen abgegebene, nachprüfbare und nachvollziehbare Beurteilung eines Schadens. Die Erstellung von Gutachten erfolgt grundsätzlich neutral, unabhängig und weisungsfrei. Kfz Gutachten werden von ihrer Beschaffenheit her so erstellt, dass der vorliegende Sachverhalt auch für den Nichtfachmann lesbar und verständlich dargestellt wird. Im Gegensatz zum Kostenvoranschlag liegt das Prognoserisiko im Falle von Kfz Gutachten beim Sachverständigen. Stellt sich später bei der Reparatur unerwartet ein höherer Schaden heraus, so sind die tatsächlich anfallenden unfallbedingten Reparaturkosten für die Regulierung maßgebend. Der Sachverständige untersucht zusätzlich eingetretene Schäden und erstellt eine detaillierte Reparaturkostenausweitung.
Sollten Sie am Unfall keine Schuld tragen, so werden die Kosten für die Erstellung eines Kfz Gutachtens ab einer Schadenhöhe von ca. 750 Euro von der regulierenden Versicherung übernommen.
mehr Information
http://unfallanalyse-berlin.com/unfallrekonstruktion
http://unfallforensik.com/kfz/
http://schadensabwicklung.eu/unfall/
KFZ Gutachter .team sind der kompetente und versicherungsunabhängige KFZ Gutachter in Angermünde, Barnim, Bernau, Prenzlau, Bad Freienwalde, Eberswalde, Brandenburg, Cottbus, Dahme-Spreewald, Lübben, Elbe-Elster, Herzberg, Frankfurt (Oder), Havelland, Rathenow, Seelow, Märkisch-Oderland, Oberhavel, Oranienburg, Oberspreewald-Lausitz, Senftenberg, Oder-Spree, Beeskow, Ostprignitz-Ruppin, Neuruppin, Potsdam, Potsdam-Mittelmark, Bad Belzig, Prignitz, Perleberg, Spree-Neiße, Forst, Telto-Fläming, Luckenwalde, Uckermark
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